Zitat Zitat von eXcite Beitrag anzeigen
a) Eine Seite ist erst dann Pleite, wenn sie ihren Verbindlichkeiten nicht mehr nachkommen kann!
Schön. In den AGB steht nichts von einer Auszahlungsbegrenzung. Wenn ich nun also 101mio bei Biehl einzahle und die sofort wieder haben will (=Verbindlichkeit) und er dieser Verbindlichkeit nicht nachkommt (=Auszahlungsgrenze) ist er pleite?

Bei den ersten Auszahlungen wurde mir also versichert, man könnte ein Auszahlunglimit > 100mio beantragen. Gute Lösung.
Danach wurde die Auszahlungsgrenze auf 100mio festgesetzt.

Wenn ich also nun eine PN schreibe, dass ich alles auszahlen will => Verbindlichkeit >100mio?