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Thema: Ich bin Gewerbepflichtig? DROH MAIL!

  1. #71
    Erfahrener Benutzer Avatar von olib32
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    Was regt Ihr euch den so auf über www.smileycode.de. Die sollen erstmal Ihre sachen vernünftig machen bevor Sie andere anschwärzen.

    Die führen Ihre Seite als Firma nun soweit gut. Aber wo bitte stehen in der Anmeldeemail ihre Adressangaben die Pflicht sind.

    ############ Anmeldebestätigungen ############
    Hallo,
    Sie haben sich soeben erfolgreich bei Smileycode.de v2 angemeldet.

    Bitte aktivieren Sie jetzt ihren Account, klicke sie dazu bitte auf den
    Aktivierungslink: gelöscht

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    Nach der Aktivierung können Sie sich sofort einloggen und bei
    uns teilnehmen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Das Smileycode.de v2 Team

    ############ Ende ############

    Laut § 15 b Gewerbeordnung reicht die Angabe des Vor- und Nachnahmens sowie die ladungsfähige Adresse der/s Gewerbetreibende/n aus. Dabei ist darauf zu achten, dass der Vor- und Nachnahme der Schreibweise im Personalausweis entsprechen muss und also nicht etwa abgekürzt werden darf.

    Hinweise:
    Die oben angegebenen Pflichtangaben müssen in jedem Schreiben enthalten sein, das in geschäftlichen Angelegenheit an einen bestimmten Empfänger gerichtet ist - also z.B. Rechnungen, Angebote, Auftrags- und Anfragebestätigungen, Bestell- und Lieferscheine sowie Quittungen.

    Es spielt in bezug auf die notwendigen Pflichtangaben keine Rolle, ob eine E-Mail eigenhändig verfasst oder automatisch generiert wurde.

    Die Pflichtangaben müssen im E-Mail-Body enthalten sein und zwar dergestalt, dass sie leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sind.

    Sanktionen:
    Das Fehlen der oben genannten Pflichtangaben kann von den Ordnungsämtern mit Bußgeldern bis zu 1000 € geahndet werden, vgl. § 146 III Gewerbeordnung (GewO).


    Also erstmal selber alles in Ordnung bringen bevor man andere anscheißt.

  2. #72
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    Was das nicht alles gibt, das wußte ich bis eben auch noch nicht.

  3. #73
    Erfahrener Benutzer Avatar von olib32
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    tja wer im Glashaus sitzt sollte net mit Steinen werfen

    das ist aber schon ein muss seit januar 2007

  4. #74
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    danke für den hinweis da ist was untergegangen bei meinem grundscript

  5. #75
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    ich verstehe die Problematik nicht so ganz!

    notiert euch alle sämtliche Ein- und Ausgaben in Lose
    wenn ihr dann jedoch eure jährlichen Steuererklärungen macht, dann rechnet ihr eure Vor- und Umstatzsteuern aus und gebt die Angaben in Losen ans FA

    dann glotzen die Leute vom FA, was die wohl mit der Onlinewährung anfangen sollten

    wenn jedoch ein Ver- und Einkauf von Lose in € stattfindet, dann ist es generell eine andere Angelegenheit




    @adi, wenn ich das so richtig verstanden habe, dass deine seite die Lose keineswegs Ver- oder Einkauft, dann müsstest du nichts desgleichen vom FA befürchten. Es müssen nachweißbare Transfers zwischen Ver- und Ankäufer und deiner Privaten (bzw. Gewerblichen) Bank stattfinden. Kontoauszüge sind beim FA auch recht häufig wichtig und nachzuweisen.

  6. #76
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    Zitat Zitat von Genpaku Beitrag anzeigen

    @adi, wenn ich das so richtig verstanden habe, dass deine seite die Lose keineswegs Ver- oder Einkauft, dann müsstest du nichts desgleichen vom FA befürchten. Es müssen nachweißbare Transfers zwischen Ver- und Ankäufer und deiner Privaten (bzw. Gewerblichen) Bank stattfinden. Kontoauszüge sind beim FA auch recht häufig wichtig und nachzuweisen.


    hallo heißt es wenn ich meine lose nicht kaufe bwz. verkaufe dann muss ich nix beim famelden ? und auhc nix befürhten ??

  7. #77
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    Da hier ja jeder etwas anderes behauptet, rate ich jedem sich auf niemanden hier im Forum zu verlassen und sich selber schlau zu machen. Das Ganze kann man mit einem Telefonanruf beim Finanzamt klären. Da spielt das Alter und sonst was keine Rolle und jeder bekommt gesicherte Informationen, da einige Leute hier teilweise Unsinn erzählen und sich andere darauf verlassen. Das kann ziemlich gefährlich sein, aber das nur so von mir am Rande.

  8. #78
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    ok und danke dir holstenjungs für die warnung

  9. #79
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    Kein Thema, ich denke nur das es so am besten ist. Wenn du diesen Thread hier lange genug offen läßt, dann wird sich hier jeder melden und jeder wird eine unterschiedlich Aussage tätigen. Somit ist keinem geholfen. Weder den Leuten die hier nur Informationen verbreiten, noch denen die hier nur mitreden und keine Ahnung haben und erst recht nicht denen, die sich auf die Aussagen hier verlassen.
    Und da ein Telefonanruf nun wirklich nicht die Welt ist, denke ich so ist es am einfachsten.

    Schönes WE @ll

  10. #80
    Hallo zusammen!

    Ich hab ein Gewerbe angemeldet und hab in dem Zuge damals beim Finanzamt deswegen nachgefragt.
    Die konnten mir keine konkrete Antwort darauf geben
    Die einigste Aussage die Ich bekommen hab ist das Ich Lose ein und Ausgänge in einer externen "Buchhaltung" protokollieren soll und mir mein Steuerberater dann mehr sagen könne wenn meine Steuererklärung fällig ist.
    Steh deswegen bis heute ohne Antwort da.

    Gruß

    EarlofMidnight
    Charmante-Lose / Mini-Zocker / ColaCodes4Lose
    Du brauchst Webspace für dein VMS--> PN

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