Schön. In den AGB steht nichts von einer Auszahlungsbegrenzung. Wenn ich nun also 101mio bei Biehl einzahle und die sofort wieder haben will (=Verbindlichkeit) und er dieser Verbindlichkeit nicht nachkommt (=Auszahlungsgrenze) ist er pleite?
Bei den ersten Auszahlungen wurde mir also versichert, man könnte ein Auszahlunglimit > 100mio beantragen. Gute Lösung.
Danach wurde die Auszahlungsgrenze auf 100mio festgesetzt.
Wenn ich also nun eine PN schreibe, dass ich alles auszahlen will => Verbindlichkeit >100mio?![]()