Zitat Zitat von Gremlin Beitrag anzeigen
Man muss einen Streitwert angeben, ohne geht es nicht, und dieser ist ja nur Vorläufig, und kann noch vom Gericht geändert werden, vorrausgesetzt eine Seite ist nicht einverstanden und die andere Seite klagt.
Mit dieser Aussage hast Du Dir gerade eben selber widersprochen.

Wenn es keinen Schaden gibt, gibt es keinen Streitwert, also keine Abmahnung.
Also bleibt der Gang zum Gericht, den man gerade durch eine Abmahnung, nach Deiner Aussage verhindern wollte.

Zitat Zitat von Gremlin Beitrag anzeigen
Un in der Praxis hat sich halt durchgesetzt das bei einfachen Wettbewerbsverstößen ein Streitwert von 10.000€ - 25.000€ genommen wird. Bei Paten- und Markenstreitigkeiten sogar 50.000€
Ich nehme mal ein Beispiel aus dem Paid4 Bereich.
Ein Seitenbetreiber einer Loseseite mahnt über seinen Anwalt das Impressum einer anderen Seite ab. Das abgemahnte Impressum ist wirklich nicht gesetzeskomform.
Wie willst Du hier auf einen Streitwert von 10.000 Euro kommen?

Seien wir doch mal ehrlich:
Bei so einem hohen Streitwert kommen nur Seiten in Betracht, die gewerblich handeln. Diese haben meist ein Impressum, daß von einem fachkundigen RA erstellt wurde.
Leider wird das Abmahnverfahren gerne gegen "Hobbyseiten" angewandt und steht in keinem Verhältniss zum Streitwert, sondern dient der Abzocke.