Guten Abend
meine Auslegung basiert auf folgendem
ich zitiere nochmals - jedoch,
die von mir gemeinte Passage unterlege ich rot:

(14) Elektronisches Geld sind Werteinheiten in Form einer Forderung gegen die ausgebende Stelle, die
1. auf elektronischen Datenträgern gespeichert sind,
2. gegen Entgegennahme eines Geldbetrags ausgegeben werden und
3. von Dritten als Zahlungsmittel angenommen werden, ohne gesetzliches Zahlungsmittel zu sein.


Daraus resultiert sich für mich der reale Wert ebenso wie aus meinen vorangegangenen Postings.....
bis,

ja, bis mir jemand wie im ersten Posting (meinerseits) erwähnt,
ein aktuelles amtliches Dokument zeigt wo dies expliziet verneint wird.

Jedoch führte ich (weiter oben) ebenso aus,
dass dann im Umkehrschluss
keinerlei real einklagbare Forderungen gestellt werden können wenn

ein Dienst zu macht,
einer seine geliehenen Lose nicht zurückzahlt,
oder oder oder
Weder von Usern noch von Webbis,
da dann eindeutig eine echte Währung (Euro)
für Verdienstausfall etcetera pp ins Spiel kommen würde
was ja wiederum unmöglich ist,
da es sich dann ja um eine nicht real existierende Sache
bzw nicht um elektronisches Geld handeln würde.

Ergo
no exist's/no elektonik cash = no pay

Mit welcher Berechtigung würden User, Webbis
und eben alle die mit Losen zu tun haben
reales Geld dafür haben bzw ausbezahlt haben wollen
von Onlinehändlern, ebay usw.


Fals sich nun jemand fragt, warum ich so wehemend auf einer Lösung dieser Sache beharre.
Nun,
dies ist ganz einfach
Viel zu viele Postings in diversen Foren haben mich gelehrt,
dass man nur findig genug sein muss um eben dieses Schlupfloch

---->"Lose haben keinen realen Wert, also gibet nix von mir"

ausnutzen zu können.
Und es wird von immer mehr Leuten ausgenutzt,
denn im Endeffekt passiert ihnen fast gar nix,
ausser irgendwelchen befremdlichen Bemerkungen in Foren über xyz und das wars.

Also warten diese Menschen eben etwas ab, neuen Klamm Acc und es geht weiter im Takt.

Dies kann es irgendwo nicht sein.
Darum denke ich eben
es kann nur eine Lösung geben

entweder:

Lose haben einen realen Wert der (wie Aktien) Kursschwankungen unterliegt
und sie werden als elektronisches Geld akzepiert
mit dem man reale Produkte erwerben kann

oder aber

Lose haben weder Wert noch sonstwas,
dann jedoch dürfen sie weder gehandelt
(ebay und Co) noch verkauft/eingekauft werden.
Ebenso wäre ein Erwerb von real existierenden Sachen gegen Lose unmöglich,
da sie je keinerlei elektronischen Geldwert besässen

Werbung dürfte ebenfalls nicht mehr mit Losen bezahlt werden
usw usw usw

Ich erspare mir hier das Weitere,
es wird sicherlich jeder selbst wissen was ich meine.


Ach ja,
eh ichs vergesse:
ich denke mal, dass alle Slotmaschinen usw unter das Glücksspielgesetz fallen,
da es keine eigenständigen Programme sind,
welche "User" sich herunterladet und dann auch ohne I-Netverbindung spielen kann.

Jedoch - wie gesagt - lediglich meine Meinung,
wie alles andere was ich hier schreibe
ausser meinen Zitaten anderer Seiten oder Mitusern hier.





Meine Diskusionsgrundlage soll dazu anregen (Webbis, User - uns alle)
genau in diesem Punkt endlich einmal diese (sorry) sch... Schlupflöcher zu schliessen.

Dies wird eben nur durch ein amtliches Dokument geschehen können,
da selbst Rechtsanwälte lediglich einen Rat geben können,
Entscheidungsgewalt haben nur Richter.

Sorry, wenn ich vielleicht den Einen oder Anderen nerve,
doch denke ich mal, dass eine Lösung hierbei
für alle Seiten wichtig wäre.


Noch nen schönen Abend

LG
Skydiver3000