Zitat von rene_1992 GZ Bobbel denn das was du hier schreibst ist totaler Unfug !!!!! Allerdings sagt er nicht, dass die anderen Vorwürfe auch falsch wären...
StGB § 328 Absatz 2.3: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.
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