Zitat Zitat von MBS Beitrag anzeigen
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aber irgendeine möglichkeit muss es doch geben, das die ihre Leistung der Leitung erbringen müssen, wenn ich dafür als Kunde schon die Rechnung jeden Monat bezahle,... für das Geld jedoch nicht meine Leistung erhalte die mir zusteht, dennoch die volle Summe zu bezahlen, finde ich etwas frech.
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Dann schau mal in deinen Vertrag, die AGB und die zu deinem Tarif gehörenden Leistungsbeschreibungen (http://telekom.dsl-flatrate-angebote...b-festnetz.htm).
Iwo findet sich dann sowas wie:
Verfügbarkeit des Internet-Zugangs
Die mittlere Verfügbarkeit des Internet-Zugangs liegt bei 97,0 % im
Jahresdurchschnitt.
Und schon wieder schön schwammig aus der Sache rausgeredet

Wenn du tatsächlich was von der Monatsgebühr abziehen willst, solltest du zuerst von Bankeinzug auf Rechnung umstellen Dann jeden Ausfall genau mit Anfangs- und Endzeiten dokumentieren, den Abzug schriftlich per Einschreiben inkl. Rückschein ankündigen, und auch erst, nachdem du eine Frist für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistung gesetzt hast.

Und wenn die Verfügbarkeit mehr als 97% beträgt, hast du eher schlechte Karten, dann ist die Tcom im Recht, und könnte höchstens aus Kulanz dir was nachlassen.

Evtl. hilft es auch, verschiedene Hotlines des Anbieters ausfindig zu machen, um an Mitarbeiter zu gelangen, die da mehr unternehmen können bzw. genauere Informationen haben.

Oder in einem Telekomladen vor Ort (evtl. auch da, wo der Vertrag abgeschlossen wurde?) die Mitarbeiter nerven, macht gleich viel mehr Spass, da man nicht die teuren Hotlinegebühren zahlen muss, und man seinem Gegenüber wenigstens gleich ansieht, wenn mal wieder nur faule Ausreden kommen