Dann schau mal in deinen Vertrag, die AGB und die zu deinem Tarif gehörenden Leistungsbeschreibungen (http://telekom.dsl-flatrate-angebote...b-festnetz.htm).
Iwo findet sich dann sowas wie:
Und schon wieder schön schwammig aus der Sache rausgeredetVerfügbarkeit des Internet-Zugangs
Die mittlere Verfügbarkeit des Internet-Zugangs liegt bei 97,0 % im
Jahresdurchschnitt.
Wenn du tatsächlich was von der Monatsgebühr abziehen willst, solltest du zuerst von Bankeinzug auf Rechnung umstellenDann jeden Ausfall genau mit Anfangs- und Endzeiten dokumentieren, den Abzug schriftlich per Einschreiben inkl. Rückschein ankündigen, und auch erst, nachdem du eine Frist für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistung gesetzt hast.
Und wenn die Verfügbarkeit mehr als 97% beträgt, hast du eher schlechte Karten, dann ist die Tcom im Recht, und könnte höchstens aus Kulanz dir was nachlassen.
Evtl. hilft es auch, verschiedene Hotlines des Anbieters ausfindig zu machen, um an Mitarbeiter zu gelangen, die da mehr unternehmen können bzw. genauere Informationen haben.
Oder in einem Telekomladen vor Ort (evtl. auch da, wo der Vertrag abgeschlossen wurde?) die Mitarbeiter nerven, macht gleich viel mehr Spass, da man nicht die teuren Hotlinegebühren zahlen muss, und man seinem Gegenüber wenigstens gleich ansieht, wenn mal wieder nur faule Ausreden kommen![]()