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Thema: schizophrene Gesetze in BRD

  1. #1
    Erfahrener Benutzer Avatar von SilentRunner
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    1.076

    schizophrene Gesetze in BRD

    Hallo,

    ich muss echt mal sagen, was hier mittlerweile in BRD los ist, geht unter keine Kuhhaut.

    Mal als Beispiel:

    Ich bin seid neustem an Diabetis Typ II erkrankt und muss 4 mal am Tag messen und 2 mal am Tag spritzen.
    Da ich auf meine Ernährung sehr achten muss, hab ich mich mal schlau gemacht, ob man als Hartz4-Empfänger, einen Mehraufwand geltend machen kann.
    Ergebnis: Es gibt keinen cent mehr!!

    Jetzt das, was ich schizophren nenne:

    Ein an Diabetis Erkrankter hat keinen Anspruch auf ein paar Euro im Monat, ABER......ein fettleibiger Hartz4-Empfänger, der abnehmen soll, kann bis zu 52,- EUR als mehraufwand erhalten und das im Monat.

    Wie krank ist das denn???

    Was haltet Ihr davon?

    Ihr könnt reichlich darüber googlen.

    Gruß
    Silent

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von jpwfour
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    3.717
    Je mehr man das Internet zu solchen Themen befragt, umso mehr Unsinn kommt dabei raus.

    Das Gesetz ist dabei ganz eindeutig (und damit absolut ungenau ):

    SGB II, § 21
    (5) Bei Leistungsberechtigten, die aus medizinischen Gründen einer kostenaufwändigen Ernährung bedürfen, wird ein Mehrbedarf in angemessener Höhe anerkannt.
    Jetzt also zu sagen: "Die Dicken bekommen mehr Geld, weil sie mehr fressen" kann man wohl nicht (könnte aber so in der Bild stehen ).

    Mit starker Fettleibigkeit gehen halt häufig auch andere Erkrankungen einher, die dann tatsächlich eine "kostenaufwändigen Ernährung bedürfen". Klar wird es auch Leute geben die mit diesem Geld dann zu MacD oder so gehen.

    Aber hilft ja auch nix, nur auf Andere zu schaun und sich zu ärgern.

    Sollten die medizinischen Gründe bei einem Diabetiker vorliegen, hat auch er ein Anrecht auf den Mehrbedarf (siehe Gesetz).

    Ich kann mir gut vorstellen, dass man als Typ I Diabetiker dass natürlich etwas "leichter" bekommt, als Typ II. Typ II variiert ja auch stark, gibt sicher viele Typ II, die sich absolut "normal" (wie im Regelsatz vorgesehen) ernähren können.

    Dazu gab es ja auch schon unterschiedlichste Urteile (klagen ja dauernd Leute dagegen).

    Der aktuelle Stand (auf den sich die Ämter stützen, also Empfehlungen diverser Vereinigungen von Medizinmännern ) ist vermutlich, dass Typ II generell nix bekommen? K.a. bin da nicht so informiert, und gerade da wirds schwierig, was zu finden, man müsste a) das aktuellste Urteil zu dem Thema haben und b) die aktuellste Empfehlung, auf die sich die Ämter stützen. In den Ablehnungsbescheiden stehen aber solche "Quellen" meist nicht konkret angegeben

    Also evtl. wäre ja mal wieder eine Klage "fällig", obwohl das ist auch iwie ein dummer Ratschlag, nur was soll den sonst helfen? Wobei du dann auch erstmal einen Medizinmann/Gelehrten deines Vertrauens finden müsstest, der dich hinsichtlich der "kostenaufwändigen Ernährung" unterstützt....
    Kill one man, and you are a murderer.
    Kill millions of men, and you are a conqueror.
    Kill them all, and you are a god.
    - Jean Rostand, Thoughts of a Biologist (1939)

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