Je mehr man das Internet zu solchen Themen befragt, umso mehr Unsinn kommt dabei raus.
Das Gesetz ist dabei ganz eindeutig (und damit absolut ungenau):
Jetzt also zu sagen: "Die Dicken bekommen mehr Geld, weil sie mehr fressen" kann man wohl nicht (könnte aber so in der Bild stehenSGB II, § 21
(5) Bei Leistungsberechtigten, die aus medizinischen Gründen einer kostenaufwändigen Ernährung bedürfen, wird ein Mehrbedarf in angemessener Höhe anerkannt.).
Mit starker Fettleibigkeit gehen halt häufig auch andere Erkrankungen einher, die dann tatsächlich eine "kostenaufwändigen Ernährung bedürfen". Klar wird es auch Leute geben die mit diesem Geld dann zu MacD oder so gehen.
Aber hilft ja auch nix, nur auf Andere zu schaun und sich zu ärgern.
Sollten die medizinischen Gründe bei einem Diabetiker vorliegen, hat auch er ein Anrecht auf den Mehrbedarf (siehe Gesetz).
Ich kann mir gut vorstellen, dass man als Typ I Diabetiker dass natürlich etwas "leichter" bekommt, als Typ II. Typ II variiert ja auch stark, gibt sicher viele Typ II, die sich absolut "normal" (wie im Regelsatz vorgesehen) ernähren können.
Dazu gab es ja auch schon unterschiedlichste Urteile (klagen ja dauernd Leute dagegen).
Der aktuelle Stand (auf den sich die Ämter stützen, also Empfehlungen diverser Vereinigungen von Medizinmännern) ist vermutlich, dass Typ II generell nix bekommen? K.a. bin da nicht so informiert, und gerade da wirds schwierig, was zu finden, man müsste a) das aktuellste Urteil zu dem Thema haben und b) die aktuellste Empfehlung, auf die sich die Ämter stützen. In den Ablehnungsbescheiden stehen aber solche "Quellen" meist nicht konkret angegeben
Also evtl. wäre ja mal wieder eine Klage "fällig", obwohl das ist auch iwie ein dummer Ratschlag, nur was soll den sonst helfen? Wobei du dann auch erstmal einen Medizinmann/Gelehrten deines Vertrauens finden müsstest, der dich hinsichtlich der "kostenaufwändigen Ernährung" unterstützt....