Zitat Zitat von Pauli1990 Beitrag anzeigen
Soweit ich weiß müssen min. zwei Kontakt möglichkeiten vorhanden sein

Anschrift und Email.


und tel. nummer...

es heißt "Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post".. und dazu zählt nun mal nicht die anschrift...


also tel. -nr und e-mail...

§ 5 Nr. 2
„Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,“

Neben einer funktionierenden elektronischen Mailadresse muss mindestens ein weiteres Kommunikationsmedium an die Hand gegeben werden, über das schnell und direkt eine Kommunikation hergestellt werden kann. Üblicherweise ist dies eine Telefonnummer, es kann aber auch ein Kontaktfeld sein. Ob eine Faxnummer ausreicht, ist sehr fraglich, da nicht jeder Nutzer ein Faxgerät hat. Das Problem dieser Vorschrift ist die unmittelbare Erreichbarkeit. Wird ein Kontaktformular genutzt, so muss darüber eine direkte Kommunikation möglich sein. Jüngst entschied der EuGH, dass das Kriterium bei einer Antwortzeit von einer Stunde erfüllt ist und zumindest in diesem Fall keine Telefonnummer nötig ist (Vorsicht: Dauert es mit der Antwort länger, wird es irgendwann nicht mehr unmittelbar sein). Auch das Telefon hat seine Tücken, denn wie es mit der ständigen Erreichbarkeit (natürlich nur zu üblichen Geschäftszeiten) aussieht, wird von den Gerichten sehr unterschiedlich bewertet. Ist das Büro nicht ständig besetzt oder wird die Webseite neben einer anderen Erwerbstätigkeit betrieben, empfiehlt sich daher die Angabe einer Handynummer.
gefunden hier: http://www.impressumservice.de/?page_id=109