Daher die "Umdefinition" des Mail/private Nachrichten Systems,...Das Mailsystem macht ... zum Diensteanbieter im Sinne des Telekommunikationsgesetzes (TKG). § 88 TKG regelt das Fernmeldegeheimnis...
wenn man von vornherein keine privaten Nachrichten zw. Usern bereitstellt,
sondern nur eine Meinungsplatform mit geschlossenem Benutzerkreis (User1, User2, Admin, evtl. weitere Moderatoren, vergleichbar dem Teamkontaktforum hier), spricht auch nichts mehr gegen das "Mitlesen". Allerdings muss der Benutezr deutlich darauf hingewiesen werden, dass macht es für den Webbi natürlich nicht sonderlich attraktiv.





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