Du meldest das der Polizei. Nennt sich Strafanzeige. Du zeigst in dem Fall bei der Polizei an, dass du meinst eine Straftat gesehen zu haben.

Zu befürchten hast du nichts, denn selbst wenn es sich als ein Fake rausstellt so ist es immer noch der Straftatbestand des (§ 126 Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten).