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Thema: Gewerbe

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Wo genau kann ich dies nach lesen/Sehen

    Weil kann nur bisen finden
    §15
    $14 §55

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von Muecke
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    http://www.buzer.de/gesetz/5509/a75541.htm

    meinst du des ?

    und auf dem Gewerbeschein bzw. deiner Gewerbeanmeldung muss vermerkt das es nen kleingewerbe ist wenn es denn eines ist.

    LG Muecke : >

  3. #3
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    ALso ich kann irgend wie nun nirgends auf der Gewerbe Anmeldung Nach lesen
    das sich um kleingewerbe Handelt.
    wo genau müsste dies stehen?

    Muss mal nach schauen weil
    habe ja extra gesagt kleinunternehmen ist.

  4. #4
    Erfahrener Benutzer Avatar von hankfromhelvete
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    Wenn du dein Gewerbe am Montag angemeldet hast, darfst du auch ab Montag deine Produkte gewerblich verkaufen. Du musst dann eben nur angeben, dass du deine Steuernummer und evtl. auch USt-ID-Nr. beantragt hast.

    Hast du denn eine USt-ID-Nr. beantragt? Wenn nicht, darfst du auch keine USt ausweisen.

    PS: Die USt-ID-Nr. muss man separat beantragen.

  5. #5
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    USt-ID-Nr. beantragt

    Nein habe ich nicht

  6. #6
    Erfahrener Benutzer Avatar von Gremlin
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    Du hast ja nicht mal den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt nehme ich mal an, daher kannst du auch noch gar nicht wissen ob du mit oder ohne ust handelst.....
    Diskutiere nie mit Idioten - sie holen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!



  7. #7
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    Zitat Zitat von Gremlin Beitrag anzeigen
    Du hast ja nicht mal den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt nehme ich mal an, daher kannst du auch noch gar nicht wissen ob du mit oder ohne ust handelst.....
    ok^^ das ist nun die beste info finde ich lach

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