Hallo liebe VMS - Gemeinde,

nach einer kleinen Recherge im INet und insgesamt drei telefonaten, mit der Bundesprüfstelle, der Medienanstalt München und schlussendlich mit der Medienanstalt Sachsen-Anhalt wurde mir folgendes zum JMStV mitgeteilt.

1. Das JMStV ist zwar grundsätzlich Länderübergreifend denn noch gibt es "kleinere" Abweichungen von Land zu Land. Deshalb sei empfohlen sich bei der Landeszuständigen Medienanstalt zu eurem Dienst zu erkundigen.

2. Eine extra Kennzeichung für bspw. Werbenetzwerke besteht nur, sofern Werbung auch auf der Seite des Netzwerkes angezeigt wird.

3. Als Loseseite ist es empfehlenswert, eine solche Kennzeichunng anzubringen, da die Werbung dort explizit angesehen wird.

Fragen dazu werden sehr gern von den zuständigen Behörden sofern beantwortbar auch beantwortet.

hier nochmal ein Link zu der Seite des FSM, dieser wurde mir von meinem zuständigen Mitarbeiter der Medienanstalt gesendet.

http://fsm.de/de/jmstv-2011#Verpflichtung