Ausschnitt einer E-Mail vom Denic-Support:
Ihr Kunde ist dem Gesetz nach ein mündiger Minderjähriger (ab dem vollendeten 14. Lebensjahr bis zum 18. Geburtstag) mit eingeschränkter Geschäftsfähigkeit.
Mündige Minderjährige können ohne Zustimmung ihrer Eltern so genannte "Taschengeldgeschäfte" abschliessen.
Hierbei beachten Sie bitte BGB § 110 "Taschengeldparagraph"
Ein Webhosting - Vertrag ist nach dem Mietrecht zu beurteilen und der Minder- jährige kann auch ohne Einwilligung seiner Eltern einen Mietvertrag ab- schliessen, wenn der Minderjährige die Miete mit dem ihm von den Eltern überlassenen Taschengeld zahlt.