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Thema: Dandesh Klickt Mit Program und Droht

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Moderator
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    Ein letztes mal melde ich mich hier zu Wort.

    Ich habe deine Posts editiert, so wie es auch dasteht, nichts gelöscht oder so.

    Derzeitig wird intern abgestimmt wie wir weiter verfahren.

    Bitte mach einfach mal ruhig, wir wollen alle keinen Stress, vorallem nicht am WE.


    Es sei auch nochmal gesagt, deine Methode mit ich schreib unter meine Mail das ich jeden Schriftverkehr veröffentliche, alles klar, also machst du dies auch mit fremden Bankdaten Passwörtern und was man die so alles schickt oder wie, das geht so nicht, egal wie sicher du dir bist.

    Das wäre wie wenn ich dir eine Mail schreibe wo drunter steht wenn du nicht antwortest bekomme ich 100 Euro von dir. Und wenn du antowrtest bekomme ich 1000 Euro, das steht noch weiter unten, lol.

    MfG

  2. #2
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    @Masterphil

    ne bankdaten darf man selbst mit Erlaubnis nicht Veröffentlichen,
    wie gesagt ich kenne mich aus,

    Unter den Emails und PN steht immer Rechtlicher Hinweiß und wird auch mit Roter Farbe besser erkenn bar gemach^^.

    Aber egal

  3. #3
    Erfahrener Benutzer
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    Wie kommt es das dich da so gut angeblich auskennst?

    also ausser meine ms server admin habe ich noch ne ihk(industrie & handelskammer) CCA(CallCenterAgent) ausbildung und da wird viel auf Datenschutz eingegangen , weil mich wundert es nur das Du dich auskennst jedoch nicht wirklich dranhälst

    DimpleX

    Zitat Zitat von MeisterTengal Beitrag anzeigen
    wie gesagt ich kenne mich aus,

  4. #4
    Erfahrener Benutzer
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    http://www.e-recht24.de/news/sonstige/1061.html

    hier steht einwandfrei das eine ungenehmigte Veröffentlichen von privaten E-Mail-Nachrichten eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte gem. §823 BGB darstellt und das unabhängig davon ob dem vorab wiedersprochen wurde oder nicht....

  5. #5
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    Dies ist Egal dies Trifft erst am dem 11.6 ein,
    noch ist dieses Urteil nicht Geltend

  6. #6
    Erfahrener Benutzer
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    Falsch, du hast die Infobox mit dem Titel:
    Onlineshopbetreiber und eBay Händler: Abmahnung droht!
    bezüglich des neuen Wiederrufsrechts gelesen. Das ist erst ab den 11.6. gültig.

    Das Urteil (steht darunter) vom 28.5.2008 (Az. 28 O 157/08) ist sehr wohl schon gültig...

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