Ja sind die Editiert
Eigentlich waren ja Beweis Screenshot wie auch Ein Schöne txt von mir im 1 Post
aber der WUrde von Mod einfach gelöscht,
weil angeblich keine Erlaubnis gab
die ich aber habe Und diese gesetzlich so mit Erlaubt war.
Ja sind die Editiert
Eigentlich waren ja Beweis Screenshot wie auch Ein Schöne txt von mir im 1 Post
aber der WUrde von Mod einfach gelöscht,
weil angeblich keine Erlaubnis gab
die ich aber habe Und diese gesetzlich so mit Erlaubt war.
Wer andern eine Bratwurst brät, hat ein Bratwurstbratgerät!
Ein letztes mal melde ich mich hier zu Wort.
Ich habe deine Posts editiert, so wie es auch dasteht, nichts gelöscht oder so.
Derzeitig wird intern abgestimmt wie wir weiter verfahren.
Bitte mach einfach mal ruhig, wir wollen alle keinen Stress, vorallem nicht am WE.
Es sei auch nochmal gesagt, deine Methode mit ich schreib unter meine Mail das ich jeden Schriftverkehr veröffentliche, alles klar, also machst du dies auch mit fremden Bankdaten Passwörtern und was man die so alles schickt oder wie, das geht so nicht, egal wie sicher du dir bist.
Das wäre wie wenn ich dir eine Mail schreibe wo drunter steht wenn du nicht antwortest bekomme ich 100 Euro von dir. Und wenn du antowrtest bekomme ich 1000 Euro, das steht noch weiter unten, lol.
MfG
@Masterphil
ne bankdaten darf man selbst mit Erlaubnis nicht Veröffentlichen,
wie gesagt ich kenne mich aus,
Unter den Emails und PN steht immer Rechtlicher Hinweiß und wird auch mit Roter Farbe besser erkenn bar gemach^^.
Aber egal
Wie kommt es das dich da so gut angeblich auskennst?
also ausser meine ms server admin habe ich noch ne ihk(industrie & handelskammer) CCA(CallCenterAgent) ausbildung und da wird viel auf Datenschutz eingegangen , weil mich wundert es nur das Du dich auskennst jedoch nicht wirklich dranhälst
DimpleX
http://www.e-recht24.de/news/sonstige/1061.html
hier steht einwandfrei das eine ungenehmigte Veröffentlichen von privaten E-Mail-Nachrichten eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte gem. §823 BGB darstellt und das unabhängig davon ob dem vorab wiedersprochen wurde oder nicht....
Dies ist Egal dies Trifft erst am dem 11.6 ein,
noch ist dieses Urteil nicht Geltend
Falsch, du hast die Infobox mit dem Titel:
Onlineshopbetreiber und eBay Händler: Abmahnung droht!
bezüglich des neuen Wiederrufsrechts gelesen. Das ist erst ab den 11.6. gültig.
Das Urteil (steht darunter) vom 28.5.2008 (Az. 28 O 157/08) ist sehr wohl schon gültig...
Erster Post Wurde Edirt
dort Stand auch das Er Test user auf meinem Projekt War/ist gewesen!
Dort Stand es auch in den AGBs,