Dein Startpreis waren 100 Lose. Das Gebot ist gültig, folglich musst du es auch annehmen, der Kaufvertrag ist geschlossen.
Entweder du gibst sie ihm so wie der Käufer das ersteigert hat, oder da gibts natürlich die Variante mit Mahnbescheid und so, je nachdem, ob der Käufer das durchführen will.