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Thema: EPetition gegen Abmahnwahn im Internet

  1. #1
    Erfahrener Benutzer Avatar von jpwfour
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    Beitrag EPetition gegen Abmahnwahn im Internet

    Petition: Schuldrecht - Kostenfreiheit bei fristgerechter Beseitigung des Abmahngrundes vom 10.11.2009

    Text der Petition
    Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Abmahnungen im Internet einer kostenlose Vorstufe bedürfen.
    Begründung
    Abmahnungen im Internet sollen in Zukunft eine für den beklagten kostenlose Vorstufe bekommen.
    Der Abmahner soll mit dem Beklagten in Kontakt treten und diesem seinen Abmahngrund mitteilen und diesem so eine Möglichkeit geben um diesen möglichen Verstoß innerhalb von einer Frist zu beseitigen.
    https://epetitionen.bundestag.de/ind...;petition=8308

    Ich halte das für sinnvoll, da "Abmahnung" im Internet viel zu oft missbräuchlich, ja sogar zum Verdienen des Lebensunterhaltes vorsätzlich eingesetzt wird.

    Ein Thema dazu:
    http://www.designerscripte.net/showthread.php?t=4808
    Kill one man, and you are a murderer.
    Kill millions of men, and you are a conqueror.
    Kill them all, and you are a god.
    - Jean Rostand, Thoughts of a Biologist (1939)

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von Gremlin
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    Finde ich persönlich nicht gut. Abmahnen kann man ja nur, wenn man in seinen rechten verletzt wurde, weil z.B. ein Mitbewerber gegen Gesetze verstößt, und einem hierdurch Schaden entsteht. Mittel hiergegen vorzugehen ist ja nun die Abmahnung mit Unterlassungserklärung, da man hier jedoch auch viel falsch machen kann sollte man für Abmahnungen immer einen Anwalt hinzuziehen, damit man abgesichert ist.

    Der Anwalt berechnet natürlich auch Gebühren hierfür. Die Streitwerte liegen vorallem im gewerblichen Bereich immer bei um die 10.000€ die Kosten für Anwalt sind mit ca. 700€ entsprechend hoch.

    Wieso soll ich nun als Geschädigter auf den Kosten sitzen bleiben, und derjenige, der die Verstöße begeht kostenlos wegkommen? Vom Missbrauch der Abmahnungen halte ich persönlich jedoch auch nichts.
    Diskutiere nie mit Idioten - sie holen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!



  3. #3
    Erfahrener Benutzer
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    Hallo,
    Zitat Zitat von Gremlin Beitrag anzeigen
    [...]Mittel hiergegen vorzugehen ist ja nun die Abmahnung mit Unterlassungserklärung, da man hier jedoch auch viel falsch machen kann sollte man für Abmahnungen immer einen Anwalt hinzuziehen, damit man abgesichert ist.[...]
    Ist das denn das einzige Mittel um den Zustand der Abmahnwürdig ist zu ändern?
    Wenn du als Rechteinhaber den Rechtsverletzer anschreibst und

    • ihn bittest sein Tun zu unterlassen,
    • auf deine Bereitschaft hinweist deine Rechte auch mit anwaltlicher Unterstützung einzufordern und
    • den Willen äußerst innerhalb einer festgelegten Frist eine einvernehmliche Lösung für das Problem des bereits entstandenen Schaden zu finden

    solltest du doch keine Nachteile bei der Wahrung deiner Rechte haben.

    Ich finde kostenpflichtige Abmahnungen mit fiktiven Schadsummen und den daraus resultierenden absurden Kostennoten moralisch verwerflich.
    Das könnte man aber unterbinden, indem dem zur Abmahnung beauftragten Anwalt auferlegt würde für die Richtigkeit des verursachten Schaden zu bürgen.
    Was wiederum heißen würde das bei einer nachgewiesenen Falschberechnung disziplinarisch gegen den Anwalt vorgegangen werden könnte.

    Das könnte den Sumpf austrocknen, würde aber einigen Juristen, die im Bereich Patent/Urheberschutz tätig sind, übel aufstoßen. Dort gilt doch noch immer "Klienten bringen Geld" und nicht "Dem Recht soll genüge getan werden".

    eaxo

  4. #4
    Erfahrener Benutzer Avatar von Gremlin
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    Aber wo ist dann die Strafe? Gesetze sind dafür da, dass sie eingehalten werden müssen. Im Verkehsrecht ist es ja auch nicht so, dass man wenn man mit 200 durch den Ort fährt erst mal angehalten wird und freundlich gebeten wird das in Zukunft zu unterlassen, da gibt es auch direkt eine Strafe (Spreche aus Erfahrung :ugly

    Wenn das kostenlos wäre, würden alle erst einmal gegen sämtliche Gesetze verstoßen, bis sie darum gebeten werden es zu lassen. Wo das hinführt kann sich doch jeder ausmalen.
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  5. #5
    Erfahrener Benutzer
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    HALT, irgendwie kommt da gerade was durcheinander.
    Zitat Zitat von Gremlin Beitrag anzeigen
    Aber wo ist dann die Strafe?[...]
    Wir sprechen hier doch über Abmahnungen, da ist noch nix mit Strafe.
    Denn wenn wir die Entlohnung eines nicht selbst beauftragten Anwalts als gerechte Strafe sehen sind wir bei Selbstjustiz. Ich bin aber gegen Selbstjustiz, meistens.

    Dein Vergleich mit dem vorsätzlichen Verstoß gegen das StVO hinkt, denn dort bewegen wir uns im Strafrecht. Abmahnungen sind zivilrechtlich.

    Nach meinem obigem Szenario ist es doch immer noch möglich einen Urheberrechtsverletzer kostenpflichtig abzumahnen, ja sogar anzuzeigen und ihm so die gerechte Strafe zukommen zu lassen.

    Es kann, darf und soll ja weiter abgemahnt werden. Wenn der Anwalt aber für die Richtigkeit des Streitwertes, und damit seiner Kostennote, bürgen muss wird es unattraktiv für diejenigen, die Kapital aus der derzeitigen Situation schlagen.


    Bitte nicht Strafe mit Wiedergutmachung gleichsetzen.
    eaxo

  6. #6
    Erfahrener Benutzer Avatar von Gremlin
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    Wir sprechen hier doch über Abmahnungen, da ist noch nix mit Strafe.
    Es ist in dem Sinne eine Strafe, das der Abgemahnte meine Anwaltskosten tragen muss, und dadurch einen Schaden hat. Man könnte also auch sagen Strafe. (Jedoch nicht im Sinne vom Stgb)

    Der wichtigste Bestandteil einer Abmahnung, welcher bei einer kostenlosen Ermahnung wegfallen würde ist ja die Unterlassungserklärung (siehe Anhang, Kopie eines beigelegten Vordruckes). Bei denen muss man schwer aufpassen, dass man da nicht zuviel und nicht zu wenig reinbringt, dort ist ein Anwalt zwingend notwendig, und das kostet halt etwas, hierfür werden auch nur die Kosten berechnet.

    Es ist quasi ein Vertrag zwischen Abgemahntem und Abmahner, dass eine bestimmte Handlung künftig zu unterlassen ist, und das ganze noch mit Vertragsstrafe.

    Um nun noch einmal zu der freundlichen Bitte zurückkommen. Es ist dort einfach sinnlos, weil der Ablauf dann so ist:


    1. Person XY begeht einen Verstoß
    2. Mitbewerber sieht es und weißt ihn freundlich daraufhin es zu unterlassen
    3. Person XY sagt er lässt es in Zukunft bleiben
    4. Nach x Monaten begeht Person XY den gleichen Verstoß
    5. Mitbewerber wurde schon 2x geschädigt und mahnt nun ab

    Person XY hat nun also einen Freischein für einen Verstoß. Weil das erste Versprechen ohne Vertragsstrafe etc. war.

    Zum Thema Streitwert der ist gerade bei gewerbetreibenden gerechtfertigt, weil es hier oft um hohe Gewinne geht durch die Verstöße. Streitwert 10.000€ heißt ja nicht, dass der abgemahnte 10k zahlen muss sondern bei einer 1,3 Geschäftsgebühr sind es 631,80€ + 20€ Auslagen.

    Bei Filesharing Abmahnungen sind solche Werte natürlich viel zu hoch gegriffen, aber hier hat der abgemahnte ja auch einen Vorteil, einfach eine abgeänderter UNterlassungserklärung unterzeichnen welche die Gebühren nicht beinhaltet und einen Gegenvorschlag zum Streitwert einreichen, wenn der Abmahner das nicht akzeptiert muss er vor Gericht ziehen um den Schaden einzuklagen, und das werden gerade die großen Abmahnanwälte nicht tun.

    Aber warum sollte der Abmahner diese ~650€ zahlen? Er hat sich korrekt verhalten, der Abgemahnte war der böse. Das ist was mich auch immer stört, Abmahnungen haben so einen schlechten Ruf, aber wenn es schnell gehen muss ist es halt der einzige Weg. Auf ein Gerichtsverfahren wartet man schonmal einige Monate. Bei Abmahnung geht es entweder außergerichtlich mit einer Wochenfrist oder aber man beantragt eine einstweilige Verfügung, die hat man meist in 1-2 Stunden schon auf dem Schreibtisch.

    Wie gesagt, gegen Abmahnanwälte welche das ganze zum Abzocken machen habe ich persönlich auch was, aber eine kostenlose Warnung halte ich für ziemlich sinnlos, da doch viele nicht einsichtig wären.
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  7. #7
    Erfahrener Benutzer
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    Ich habe nichts gegen kostenbewehrte Abmahnungen. Warum aber soll nicht einer vom Fach mit seiner Unterschrift für die Richtigkeit der Berechnung bürgen? Und im Falle einer Falschberechnung haften?

    Nehmen wir mal den fiktiven Fall an das die Frau eines Mittbewerbers dem Flirtportalbetreiber Wlodamuth ein sehr freizügiges Foto überlassen hat.

    Der Mitbewerber sieht es auf meinem Flirtportal und errechnet das allein das süße Tattoo 1024 zahlende User in die Datenbank gespült haben muss. Er errechnet einen Streitwert von 1.000.000 €, Wlodamuth muss sein Haus verkaufen um den Abmahnanwalt zu bezahlen.
    Mach er aber nicht, schließlich hat er das Foto geschenkt bekommen. Vor Gericht wird geurteilt das der schöne Text, den er dazu verfasst hat, die User überzeugt hat und das Bild absolut nebensächlich, aber persönlichkeitsverletzend ist. Der Richter legt den Streitwert auf 100.000 fest.

    Der Anwalt denkt "Shit, hat nicht geklappt, nur noch 1/10 der Kohle"
    Ich will das der denkt "Shit, hat nicht geklappt, jetzt wirds teuer für mich"

    eaxo

  8. #8
    Erfahrener Benutzer Avatar von Gremlin
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    Dann würde kein Anwalt mehr jemanden vertreten (wegen Risiko), obwohl es den Anwälten eh egal wäre, weil die haben eine Berufshaftpflicht, welche bei Fehlberatung greift.

    Was du bezwecken willst ist ja eigentlich nur die Streitwerte senken, das kannst du aber ja auch als Abgemahnter mit einem Einspruch gegen die Höhe tun.
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  9. #9
    Erfahrener Benutzer
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    Du mißverstehst mich Gremlin.

    Ich möchte die Streitwerte weder absprechen noch senken. Ich möchte das es Gesetze oder Regularien gibt, die bei Missachtung der gebotenen Sorgfalt disziplinieren.

    Strafe muss sein. Für den der zB schlampig Plagiert.
    Aber auch für den der seiner Sorgfaltspflicht nicht nachkommt.

    Ich denke das eine Änderung der derzeit gängigen Praxis angebracht ist. Und da sich die Nutznießer der Zustände nicht von selbst Beschränken muss es von Rechts wegen reglementiert werden.

    eaxo

  10. #10
    Erfahrener Benutzer Avatar von eselfutter
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    Gehen wir doch mal den Weg andersrum:
    Warum muß der Abmahnbeauftragende nicht seinen Schaden aufzeigen?
    Meine Denkweise: Ohne Schaden keine Abmahnung.
    Mir sind bisher kaum Fälle bekannt, wo der Abgemahnte auch noch auf Schadenersatz verklagt wurde.Warum wohl nicht?
    Oder aber: Man verklagt den Seitenbetreiber, denn schliesslich hat er gegen geltendes Gesetz verstossen.

    Ist doch einfach heutzutage:
    Ich suche eine Seite, die gegen das Gestz verstösst, mache eine Seite auf, die sich ebenfalls mit dem Thema befasst. Schwups bin ich ein Mitbewerber und mein befreundeter RA wird mit der Abmahnung beauftragt.

    Ist das der Sinn eines Gesetzes? Ich denke eher nicht.

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