Ich möchte mal ein reales Beispiel einbringen.
Wir haben vor Jahren ein Haus gekauft. Der Vorbesitzer hat den Dachbochen nicht geräumt und seinen Müll dort liegen lassen.
Erst nachdem ich ihn per Rechtsanwalt, unter Klageandrohung, aufgefordert habe, hat er ihn geräumt. Auf meine RA Kosten bin ich sitzen gebileben. Hätte ich erfolgreich geklagt, hätte der Vorbesitzer meine Kosten übernehmen müssen.
Wie will man den Streitwert ermitteln, wenn es keine Schadenssumme gibt, denn der Streitwert kann ja nur über die Schadenssumme festgelegt werden, oder?
Wenn dann immer von Schaden gesprochen wird, dann muß ich doch schmunzeln.
Mch würde mal intressieren, wenn man nur den normalen Gang gehen würde (den betreffenden Seitenbetreiber anzeigen), dann würden ein Großteil der Verfahren wegen Geringfügigkeit, oder fehlendem öffentlichen Intresse eingestellt werden.
Ich bleibe dabei: Der Arbeitsaufwand für den RA ist unabhänngig vom "Streitwert" der Gleiche. Aber die Gebühr, die der RA für diesen Arbeitsaufwand bekommt, steigt mit dem "Streitwert". Es gibt sicherlich genug RA die sich über jeden Abmahnauftrag freuen, denn viele haben bereits einen Vordruck in ihrem System, den man ausfüllt und dann verschicken kann. Ich würde mal sagen so leicht verdientes Geld bekommt man kaum mit einer anderen rechtsanwältlicher Tätigkeit......