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Thema: EPetition gegen Abmahnwahn im Internet

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  1. #1
    Erfahrener Benutzer
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    Du mißverstehst mich Gremlin.

    Ich möchte die Streitwerte weder absprechen noch senken. Ich möchte das es Gesetze oder Regularien gibt, die bei Missachtung der gebotenen Sorgfalt disziplinieren.

    Strafe muss sein. Für den der zB schlampig Plagiert.
    Aber auch für den der seiner Sorgfaltspflicht nicht nachkommt.

    Ich denke das eine Änderung der derzeit gängigen Praxis angebracht ist. Und da sich die Nutznießer der Zustände nicht von selbst Beschränken muss es von Rechts wegen reglementiert werden.

    eaxo

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von eselfutter
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    Gehen wir doch mal den Weg andersrum:
    Warum muß der Abmahnbeauftragende nicht seinen Schaden aufzeigen?
    Meine Denkweise: Ohne Schaden keine Abmahnung.
    Mir sind bisher kaum Fälle bekannt, wo der Abgemahnte auch noch auf Schadenersatz verklagt wurde.Warum wohl nicht?
    Oder aber: Man verklagt den Seitenbetreiber, denn schliesslich hat er gegen geltendes Gesetz verstossen.

    Ist doch einfach heutzutage:
    Ich suche eine Seite, die gegen das Gestz verstösst, mache eine Seite auf, die sich ebenfalls mit dem Thema befasst. Schwups bin ich ein Mitbewerber und mein befreundeter RA wird mit der Abmahnung beauftragt.

    Ist das der Sinn eines Gesetzes? Ich denke eher nicht.

  3. #3
    Erfahrener Benutzer Avatar von Gremlin
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    Warum muß der Abmahnbeauftragende nicht seinen Schaden aufzeigen?
    Weil man es vielleicht früh genug mitbekommt, und schnell abmahnt um einen Schaden zu verhindern.

    Man verklagt den Seitenbetreiber, denn schliesslich hat er gegen geltendes Gesetz verstossen.
    Eben das sollen ja Abmahnungen verhindern, denn eine Klage käme den Abgemahnten wesentlich teurer. Natürlich könnte man auch sofort Klagen, aber dauert zu lange. Und so gibt es halt eine außergerichtliche Einigung welche wesentlich günstiger ist. Bei so großen Streitwerten geht es ja vors Landgericht, Anwaltspflicht da wird es also nochmal teuer für beide Seiten (bzw. für den Abgemahnten der ja i.d.R. die Kosten tragen muss.)

    Ich suche eine Seite, die gegen das Gestz verstösst, mache eine Seite auf, die sich ebenfalls mit dem Thema befasst. Schwups bin ich ein Mitbewerber und mein befreundeter RA wird mit der Abmahnung beauftragt.
    Natürlich ist das nicht der Sinn dahinter, aber hast du persönlich ja nix von, sondern nur dein befreundeter Anwalt.
    Diskutiere nie mit Idioten - sie holen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!



  4. #4
    Erfahrener Benutzer
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    Hab ja meinen Standpunkt soweit dargelegt, aber das haut mich um:
    Zitat Zitat von Gremlin Beitrag anzeigen
    [...]aber hast du persönlich ja nix von, sondern nur dein befreundeter Anwalt.
    Wer das glaubt, der isst auch keine Jägersoße

    eaxo

  5. #5
    Erfahrener Benutzer Avatar von Gremlin
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    Wer das glaubt, der isst auch keine Jägersoße
    Dann erkläre mir mal, was ich finanziell davon habe? Man kann ja nur Kosten einfordern, welche die Abmahnung verursacht hat, sprich das was mich mein Anwalt kostet bekomme ich auch nur wieder.

    Wir gehen natürlich von den ehrlichen Abmahnungen aus, und nicht von den Abmahnanwälten, wo vor kurzem die Geschäftsverträge bekannt wurden.
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  6. #6
    Erfahrener Benutzer
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    eselfutter sprach die derzeitige Praxis der Abmahngangs an, worauf du schriebst der Auftraggeber des Abmahnanwalts hätte nichts davon.

    Ich hielt das für einen gelungenen Seitenhieb auf Dr. F.S., Florian S. und Konsorten.

    Aber das du wirklich daran glaubst das dort intern keine Gelder bzw geldwerte Vorteile hin- und hergeschoben werden kannst du mir immer noch nicht weismachen.

    eaxo

  7. #7
    Erfahrener Benutzer Avatar von eselfutter
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    Ich möchte mal ein reales Beispiel einbringen.
    Wir haben vor Jahren ein Haus gekauft. Der Vorbesitzer hat den Dachbochen nicht geräumt und seinen Müll dort liegen lassen.
    Erst nachdem ich ihn per Rechtsanwalt, unter Klageandrohung, aufgefordert habe, hat er ihn geräumt. Auf meine RA Kosten bin ich sitzen gebileben. Hätte ich erfolgreich geklagt, hätte der Vorbesitzer meine Kosten übernehmen müssen.


    Zitat Zitat von Gremlin Beitrag anzeigen
    Weil man es vielleicht früh genug mitbekommt, und schnell abmahnt um einen Schaden zu verhindern.

    Wie will man den Streitwert ermitteln, wenn es keine Schadenssumme gibt, denn der Streitwert kann ja nur über die Schadenssumme festgelegt werden, oder?
    Wenn dann immer von Schaden gesprochen wird, dann muß ich doch schmunzeln.

    Mch würde mal intressieren, wenn man nur den normalen Gang gehen würde (den betreffenden Seitenbetreiber anzeigen), dann würden ein Großteil der Verfahren wegen Geringfügigkeit, oder fehlendem öffentlichen Intresse eingestellt werden.

    Ich bleibe dabei: Der Arbeitsaufwand für den RA ist unabhänngig vom "Streitwert" der Gleiche. Aber die Gebühr, die der RA für diesen Arbeitsaufwand bekommt, steigt mit dem "Streitwert". Es gibt sicherlich genug RA die sich über jeden Abmahnauftrag freuen, denn viele haben bereits einen Vordruck in ihrem System, den man ausfüllt und dann verschicken kann. Ich würde mal sagen so leicht verdientes Geld bekommt man kaum mit einer anderen rechtsanwältlicher Tätigkeit......

  8. #8
    Erfahrener Benutzer Avatar von Gremlin
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    Zitat Zitat von eaxo Beitrag anzeigen
    Ich hielt das für einen gelungenen Seitenhieb auf Dr. F.S., Florian S. und Konsorten.
    Ja, da hast du Recht das es bei denen nicht mit rechten Dingen zugeht ist ja bekannt, ich ging jedoch vom Normalfall aus

    Zitat Zitat von eselfutter Beitrag anzeigen
    Wie will man den Streitwert ermitteln, wenn es keine Schadenssumme gibt, denn der Streitwert kann ja nur über die Schadenssumme festgelegt werden, oder?
    Man muss einen Streitwert angeben, ohne geht es nicht, und dieser ist ja nur Vorläufig, und kann noch vom Gericht geändert werden, vorrausgesetzt eine Seite ist nicht einverstanden und die andere Seite klagt.

    Un in der Praxis hat sich halt durchgesetzt das bei einfachen Wettbewerbsverstößen ein Streitwert von 10.000€ - 25.000€ genommen wird. Bei Paten- und Markenstreitigkeiten sogar 50.000€

    Siehe auch:
    Warum ist der Streitwert oder Gegenstandswert der Abmahnung so hoch ?
    Der Gegenstandswert der Abmahnung wird am wirtschaftlichen Interesse des Abmahnenden an der Unterlassung des abgemahnten Handelns festgemacht. Es kommt nicht darauf an, ob und wie viel Gewinn der Abgemahnte mit seiner Rechtsverletzung erzielt hat oder hätte.
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  9. #9
    Erfahrener Benutzer Avatar von eselfutter
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    Zitat Zitat von Gremlin Beitrag anzeigen
    Man muss einen Streitwert angeben, ohne geht es nicht, und dieser ist ja nur Vorläufig, und kann noch vom Gericht geändert werden, vorrausgesetzt eine Seite ist nicht einverstanden und die andere Seite klagt.
    Mit dieser Aussage hast Du Dir gerade eben selber widersprochen.

    Wenn es keinen Schaden gibt, gibt es keinen Streitwert, also keine Abmahnung.
    Also bleibt der Gang zum Gericht, den man gerade durch eine Abmahnung, nach Deiner Aussage verhindern wollte.

    Zitat Zitat von Gremlin Beitrag anzeigen
    Un in der Praxis hat sich halt durchgesetzt das bei einfachen Wettbewerbsverstößen ein Streitwert von 10.000€ - 25.000€ genommen wird. Bei Paten- und Markenstreitigkeiten sogar 50.000€
    Ich nehme mal ein Beispiel aus dem Paid4 Bereich.
    Ein Seitenbetreiber einer Loseseite mahnt über seinen Anwalt das Impressum einer anderen Seite ab. Das abgemahnte Impressum ist wirklich nicht gesetzeskomform.
    Wie willst Du hier auf einen Streitwert von 10.000 Euro kommen?

    Seien wir doch mal ehrlich:
    Bei so einem hohen Streitwert kommen nur Seiten in Betracht, die gewerblich handeln. Diese haben meist ein Impressum, daß von einem fachkundigen RA erstellt wurde.
    Leider wird das Abmahnverfahren gerne gegen "Hobbyseiten" angewandt und steht in keinem Verhältniss zum Streitwert, sondern dient der Abzocke.

  10. #10
    Erfahrener Benutzer Avatar von Gremlin
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    Wenn es keinen Schaden gibt, gibt es keinen Streitwert, also keine Abmahnung.
    Man kann auch abmahnen wenn noch kein Schaden entstanden ist, aber zu erwarten, dass in naher Zukunft durch ein Fehlverhalten ein Schaden entstehen wird. Es wird ja ein Verstoß gegen Gesetze abgemahnt, mit der Bitte es zu unterlassen.

    Es gibt einige Delikte wo kein direkter Schaden entstanden ist z.B. Beleidigung, aber auch hier muss ein Streitwert ermittelt werden, denn ohne geht es nicht.

    Das mit der Privatseiten-Abzocke ist natürlich korrekt, jedoch kann man hier dann auch leicht Einspruch gegen die Kosten erheben, das geht auch ohne Anwalt.
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