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Thema: EPetition gegen Abmahnwahn im Internet

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  1. #1
    Erfahrener Benutzer
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    Ich habe nichts gegen kostenbewehrte Abmahnungen. Warum aber soll nicht einer vom Fach mit seiner Unterschrift für die Richtigkeit der Berechnung bürgen? Und im Falle einer Falschberechnung haften?

    Nehmen wir mal den fiktiven Fall an das die Frau eines Mittbewerbers dem Flirtportalbetreiber Wlodamuth ein sehr freizügiges Foto überlassen hat.

    Der Mitbewerber sieht es auf meinem Flirtportal und errechnet das allein das süße Tattoo 1024 zahlende User in die Datenbank gespült haben muss. Er errechnet einen Streitwert von 1.000.000 €, Wlodamuth muss sein Haus verkaufen um den Abmahnanwalt zu bezahlen.
    Mach er aber nicht, schließlich hat er das Foto geschenkt bekommen. Vor Gericht wird geurteilt das der schöne Text, den er dazu verfasst hat, die User überzeugt hat und das Bild absolut nebensächlich, aber persönlichkeitsverletzend ist. Der Richter legt den Streitwert auf 100.000 fest.

    Der Anwalt denkt "Shit, hat nicht geklappt, nur noch 1/10 der Kohle"
    Ich will das der denkt "Shit, hat nicht geklappt, jetzt wirds teuer für mich"

    eaxo

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von Gremlin
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    Dann würde kein Anwalt mehr jemanden vertreten (wegen Risiko), obwohl es den Anwälten eh egal wäre, weil die haben eine Berufshaftpflicht, welche bei Fehlberatung greift.

    Was du bezwecken willst ist ja eigentlich nur die Streitwerte senken, das kannst du aber ja auch als Abgemahnter mit einem Einspruch gegen die Höhe tun.
    Diskutiere nie mit Idioten - sie holen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!



  3. #3
    Erfahrener Benutzer
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    Du mißverstehst mich Gremlin.

    Ich möchte die Streitwerte weder absprechen noch senken. Ich möchte das es Gesetze oder Regularien gibt, die bei Missachtung der gebotenen Sorgfalt disziplinieren.

    Strafe muss sein. Für den der zB schlampig Plagiert.
    Aber auch für den der seiner Sorgfaltspflicht nicht nachkommt.

    Ich denke das eine Änderung der derzeit gängigen Praxis angebracht ist. Und da sich die Nutznießer der Zustände nicht von selbst Beschränken muss es von Rechts wegen reglementiert werden.

    eaxo

  4. #4
    Erfahrener Benutzer Avatar von eselfutter
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    Gehen wir doch mal den Weg andersrum:
    Warum muß der Abmahnbeauftragende nicht seinen Schaden aufzeigen?
    Meine Denkweise: Ohne Schaden keine Abmahnung.
    Mir sind bisher kaum Fälle bekannt, wo der Abgemahnte auch noch auf Schadenersatz verklagt wurde.Warum wohl nicht?
    Oder aber: Man verklagt den Seitenbetreiber, denn schliesslich hat er gegen geltendes Gesetz verstossen.

    Ist doch einfach heutzutage:
    Ich suche eine Seite, die gegen das Gestz verstösst, mache eine Seite auf, die sich ebenfalls mit dem Thema befasst. Schwups bin ich ein Mitbewerber und mein befreundeter RA wird mit der Abmahnung beauftragt.

    Ist das der Sinn eines Gesetzes? Ich denke eher nicht.

  5. #5
    Erfahrener Benutzer Avatar von Gremlin
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    Warum muß der Abmahnbeauftragende nicht seinen Schaden aufzeigen?
    Weil man es vielleicht früh genug mitbekommt, und schnell abmahnt um einen Schaden zu verhindern.

    Man verklagt den Seitenbetreiber, denn schliesslich hat er gegen geltendes Gesetz verstossen.
    Eben das sollen ja Abmahnungen verhindern, denn eine Klage käme den Abgemahnten wesentlich teurer. Natürlich könnte man auch sofort Klagen, aber dauert zu lange. Und so gibt es halt eine außergerichtliche Einigung welche wesentlich günstiger ist. Bei so großen Streitwerten geht es ja vors Landgericht, Anwaltspflicht da wird es also nochmal teuer für beide Seiten (bzw. für den Abgemahnten der ja i.d.R. die Kosten tragen muss.)

    Ich suche eine Seite, die gegen das Gestz verstösst, mache eine Seite auf, die sich ebenfalls mit dem Thema befasst. Schwups bin ich ein Mitbewerber und mein befreundeter RA wird mit der Abmahnung beauftragt.
    Natürlich ist das nicht der Sinn dahinter, aber hast du persönlich ja nix von, sondern nur dein befreundeter Anwalt.
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  6. #6
    Erfahrener Benutzer
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    Hab ja meinen Standpunkt soweit dargelegt, aber das haut mich um:
    Zitat Zitat von Gremlin Beitrag anzeigen
    [...]aber hast du persönlich ja nix von, sondern nur dein befreundeter Anwalt.
    Wer das glaubt, der isst auch keine Jägersoße

    eaxo

  7. #7
    Erfahrener Benutzer Avatar von Gremlin
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    Wer das glaubt, der isst auch keine Jägersoße
    Dann erkläre mir mal, was ich finanziell davon habe? Man kann ja nur Kosten einfordern, welche die Abmahnung verursacht hat, sprich das was mich mein Anwalt kostet bekomme ich auch nur wieder.

    Wir gehen natürlich von den ehrlichen Abmahnungen aus, und nicht von den Abmahnanwälten, wo vor kurzem die Geschäftsverträge bekannt wurden.
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  8. #8
    Erfahrener Benutzer Avatar von eselfutter
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    Ich möchte mal ein reales Beispiel einbringen.
    Wir haben vor Jahren ein Haus gekauft. Der Vorbesitzer hat den Dachbochen nicht geräumt und seinen Müll dort liegen lassen.
    Erst nachdem ich ihn per Rechtsanwalt, unter Klageandrohung, aufgefordert habe, hat er ihn geräumt. Auf meine RA Kosten bin ich sitzen gebileben. Hätte ich erfolgreich geklagt, hätte der Vorbesitzer meine Kosten übernehmen müssen.


    Zitat Zitat von Gremlin Beitrag anzeigen
    Weil man es vielleicht früh genug mitbekommt, und schnell abmahnt um einen Schaden zu verhindern.

    Wie will man den Streitwert ermitteln, wenn es keine Schadenssumme gibt, denn der Streitwert kann ja nur über die Schadenssumme festgelegt werden, oder?
    Wenn dann immer von Schaden gesprochen wird, dann muß ich doch schmunzeln.

    Mch würde mal intressieren, wenn man nur den normalen Gang gehen würde (den betreffenden Seitenbetreiber anzeigen), dann würden ein Großteil der Verfahren wegen Geringfügigkeit, oder fehlendem öffentlichen Intresse eingestellt werden.

    Ich bleibe dabei: Der Arbeitsaufwand für den RA ist unabhänngig vom "Streitwert" der Gleiche. Aber die Gebühr, die der RA für diesen Arbeitsaufwand bekommt, steigt mit dem "Streitwert". Es gibt sicherlich genug RA die sich über jeden Abmahnauftrag freuen, denn viele haben bereits einen Vordruck in ihrem System, den man ausfüllt und dann verschicken kann. Ich würde mal sagen so leicht verdientes Geld bekommt man kaum mit einer anderen rechtsanwältlicher Tätigkeit......

  9. #9
    Erfahrener Benutzer Avatar von Gremlin
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    Zitat Zitat von eaxo Beitrag anzeigen
    Ich hielt das für einen gelungenen Seitenhieb auf Dr. F.S., Florian S. und Konsorten.
    Ja, da hast du Recht das es bei denen nicht mit rechten Dingen zugeht ist ja bekannt, ich ging jedoch vom Normalfall aus

    Zitat Zitat von eselfutter Beitrag anzeigen
    Wie will man den Streitwert ermitteln, wenn es keine Schadenssumme gibt, denn der Streitwert kann ja nur über die Schadenssumme festgelegt werden, oder?
    Man muss einen Streitwert angeben, ohne geht es nicht, und dieser ist ja nur Vorläufig, und kann noch vom Gericht geändert werden, vorrausgesetzt eine Seite ist nicht einverstanden und die andere Seite klagt.

    Un in der Praxis hat sich halt durchgesetzt das bei einfachen Wettbewerbsverstößen ein Streitwert von 10.000€ - 25.000€ genommen wird. Bei Paten- und Markenstreitigkeiten sogar 50.000€

    Siehe auch:
    Warum ist der Streitwert oder Gegenstandswert der Abmahnung so hoch ?
    Der Gegenstandswert der Abmahnung wird am wirtschaftlichen Interesse des Abmahnenden an der Unterlassung des abgemahnten Handelns festgemacht. Es kommt nicht darauf an, ob und wie viel Gewinn der Abgemahnte mit seiner Rechtsverletzung erzielt hat oder hätte.
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