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Thema: EPetition gegen Abmahnwahn im Internet

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  1. #1
    Erfahrener Benutzer Avatar von Gremlin
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    Wir sprechen hier doch über Abmahnungen, da ist noch nix mit Strafe.
    Es ist in dem Sinne eine Strafe, das der Abgemahnte meine Anwaltskosten tragen muss, und dadurch einen Schaden hat. Man könnte also auch sagen Strafe. (Jedoch nicht im Sinne vom Stgb)

    Der wichtigste Bestandteil einer Abmahnung, welcher bei einer kostenlosen Ermahnung wegfallen würde ist ja die Unterlassungserklärung (siehe Anhang, Kopie eines beigelegten Vordruckes). Bei denen muss man schwer aufpassen, dass man da nicht zuviel und nicht zu wenig reinbringt, dort ist ein Anwalt zwingend notwendig, und das kostet halt etwas, hierfür werden auch nur die Kosten berechnet.

    Es ist quasi ein Vertrag zwischen Abgemahntem und Abmahner, dass eine bestimmte Handlung künftig zu unterlassen ist, und das ganze noch mit Vertragsstrafe.

    Um nun noch einmal zu der freundlichen Bitte zurückkommen. Es ist dort einfach sinnlos, weil der Ablauf dann so ist:


    1. Person XY begeht einen Verstoß
    2. Mitbewerber sieht es und weißt ihn freundlich daraufhin es zu unterlassen
    3. Person XY sagt er lässt es in Zukunft bleiben
    4. Nach x Monaten begeht Person XY den gleichen Verstoß
    5. Mitbewerber wurde schon 2x geschädigt und mahnt nun ab

    Person XY hat nun also einen Freischein für einen Verstoß. Weil das erste Versprechen ohne Vertragsstrafe etc. war.

    Zum Thema Streitwert der ist gerade bei gewerbetreibenden gerechtfertigt, weil es hier oft um hohe Gewinne geht durch die Verstöße. Streitwert 10.000€ heißt ja nicht, dass der abgemahnte 10k zahlen muss sondern bei einer 1,3 Geschäftsgebühr sind es 631,80€ + 20€ Auslagen.

    Bei Filesharing Abmahnungen sind solche Werte natürlich viel zu hoch gegriffen, aber hier hat der abgemahnte ja auch einen Vorteil, einfach eine abgeänderter UNterlassungserklärung unterzeichnen welche die Gebühren nicht beinhaltet und einen Gegenvorschlag zum Streitwert einreichen, wenn der Abmahner das nicht akzeptiert muss er vor Gericht ziehen um den Schaden einzuklagen, und das werden gerade die großen Abmahnanwälte nicht tun.

    Aber warum sollte der Abmahner diese ~650€ zahlen? Er hat sich korrekt verhalten, der Abgemahnte war der böse. Das ist was mich auch immer stört, Abmahnungen haben so einen schlechten Ruf, aber wenn es schnell gehen muss ist es halt der einzige Weg. Auf ein Gerichtsverfahren wartet man schonmal einige Monate. Bei Abmahnung geht es entweder außergerichtlich mit einer Wochenfrist oder aber man beantragt eine einstweilige Verfügung, die hat man meist in 1-2 Stunden schon auf dem Schreibtisch.

    Wie gesagt, gegen Abmahnanwälte welche das ganze zum Abzocken machen habe ich persönlich auch was, aber eine kostenlose Warnung halte ich für ziemlich sinnlos, da doch viele nicht einsichtig wären.
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  2. #2
    Erfahrener Benutzer
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    Ich habe nichts gegen kostenbewehrte Abmahnungen. Warum aber soll nicht einer vom Fach mit seiner Unterschrift für die Richtigkeit der Berechnung bürgen? Und im Falle einer Falschberechnung haften?

    Nehmen wir mal den fiktiven Fall an das die Frau eines Mittbewerbers dem Flirtportalbetreiber Wlodamuth ein sehr freizügiges Foto überlassen hat.

    Der Mitbewerber sieht es auf meinem Flirtportal und errechnet das allein das süße Tattoo 1024 zahlende User in die Datenbank gespült haben muss. Er errechnet einen Streitwert von 1.000.000 €, Wlodamuth muss sein Haus verkaufen um den Abmahnanwalt zu bezahlen.
    Mach er aber nicht, schließlich hat er das Foto geschenkt bekommen. Vor Gericht wird geurteilt das der schöne Text, den er dazu verfasst hat, die User überzeugt hat und das Bild absolut nebensächlich, aber persönlichkeitsverletzend ist. Der Richter legt den Streitwert auf 100.000 fest.

    Der Anwalt denkt "Shit, hat nicht geklappt, nur noch 1/10 der Kohle"
    Ich will das der denkt "Shit, hat nicht geklappt, jetzt wirds teuer für mich"

    eaxo

  3. #3
    Erfahrener Benutzer Avatar von Gremlin
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    Dann würde kein Anwalt mehr jemanden vertreten (wegen Risiko), obwohl es den Anwälten eh egal wäre, weil die haben eine Berufshaftpflicht, welche bei Fehlberatung greift.

    Was du bezwecken willst ist ja eigentlich nur die Streitwerte senken, das kannst du aber ja auch als Abgemahnter mit einem Einspruch gegen die Höhe tun.
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  4. #4
    Erfahrener Benutzer
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    Du mißverstehst mich Gremlin.

    Ich möchte die Streitwerte weder absprechen noch senken. Ich möchte das es Gesetze oder Regularien gibt, die bei Missachtung der gebotenen Sorgfalt disziplinieren.

    Strafe muss sein. Für den der zB schlampig Plagiert.
    Aber auch für den der seiner Sorgfaltspflicht nicht nachkommt.

    Ich denke das eine Änderung der derzeit gängigen Praxis angebracht ist. Und da sich die Nutznießer der Zustände nicht von selbst Beschränken muss es von Rechts wegen reglementiert werden.

    eaxo

  5. #5
    Erfahrener Benutzer Avatar von eselfutter
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    Gehen wir doch mal den Weg andersrum:
    Warum muß der Abmahnbeauftragende nicht seinen Schaden aufzeigen?
    Meine Denkweise: Ohne Schaden keine Abmahnung.
    Mir sind bisher kaum Fälle bekannt, wo der Abgemahnte auch noch auf Schadenersatz verklagt wurde.Warum wohl nicht?
    Oder aber: Man verklagt den Seitenbetreiber, denn schliesslich hat er gegen geltendes Gesetz verstossen.

    Ist doch einfach heutzutage:
    Ich suche eine Seite, die gegen das Gestz verstösst, mache eine Seite auf, die sich ebenfalls mit dem Thema befasst. Schwups bin ich ein Mitbewerber und mein befreundeter RA wird mit der Abmahnung beauftragt.

    Ist das der Sinn eines Gesetzes? Ich denke eher nicht.

  6. #6
    Erfahrener Benutzer Avatar von Gremlin
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    Warum muß der Abmahnbeauftragende nicht seinen Schaden aufzeigen?
    Weil man es vielleicht früh genug mitbekommt, und schnell abmahnt um einen Schaden zu verhindern.

    Man verklagt den Seitenbetreiber, denn schliesslich hat er gegen geltendes Gesetz verstossen.
    Eben das sollen ja Abmahnungen verhindern, denn eine Klage käme den Abgemahnten wesentlich teurer. Natürlich könnte man auch sofort Klagen, aber dauert zu lange. Und so gibt es halt eine außergerichtliche Einigung welche wesentlich günstiger ist. Bei so großen Streitwerten geht es ja vors Landgericht, Anwaltspflicht da wird es also nochmal teuer für beide Seiten (bzw. für den Abgemahnten der ja i.d.R. die Kosten tragen muss.)

    Ich suche eine Seite, die gegen das Gestz verstösst, mache eine Seite auf, die sich ebenfalls mit dem Thema befasst. Schwups bin ich ein Mitbewerber und mein befreundeter RA wird mit der Abmahnung beauftragt.
    Natürlich ist das nicht der Sinn dahinter, aber hast du persönlich ja nix von, sondern nur dein befreundeter Anwalt.
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  7. #7
    Erfahrener Benutzer
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    Hab ja meinen Standpunkt soweit dargelegt, aber das haut mich um:
    Zitat Zitat von Gremlin Beitrag anzeigen
    [...]aber hast du persönlich ja nix von, sondern nur dein befreundeter Anwalt.
    Wer das glaubt, der isst auch keine Jägersoße

    eaxo

  8. #8
    Erfahrener Benutzer Avatar von eselfutter
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    Ich möchte mal ein reales Beispiel einbringen.
    Wir haben vor Jahren ein Haus gekauft. Der Vorbesitzer hat den Dachbochen nicht geräumt und seinen Müll dort liegen lassen.
    Erst nachdem ich ihn per Rechtsanwalt, unter Klageandrohung, aufgefordert habe, hat er ihn geräumt. Auf meine RA Kosten bin ich sitzen gebileben. Hätte ich erfolgreich geklagt, hätte der Vorbesitzer meine Kosten übernehmen müssen.


    Zitat Zitat von Gremlin Beitrag anzeigen
    Weil man es vielleicht früh genug mitbekommt, und schnell abmahnt um einen Schaden zu verhindern.

    Wie will man den Streitwert ermitteln, wenn es keine Schadenssumme gibt, denn der Streitwert kann ja nur über die Schadenssumme festgelegt werden, oder?
    Wenn dann immer von Schaden gesprochen wird, dann muß ich doch schmunzeln.

    Mch würde mal intressieren, wenn man nur den normalen Gang gehen würde (den betreffenden Seitenbetreiber anzeigen), dann würden ein Großteil der Verfahren wegen Geringfügigkeit, oder fehlendem öffentlichen Intresse eingestellt werden.

    Ich bleibe dabei: Der Arbeitsaufwand für den RA ist unabhänngig vom "Streitwert" der Gleiche. Aber die Gebühr, die der RA für diesen Arbeitsaufwand bekommt, steigt mit dem "Streitwert". Es gibt sicherlich genug RA die sich über jeden Abmahnauftrag freuen, denn viele haben bereits einen Vordruck in ihrem System, den man ausfüllt und dann verschicken kann. Ich würde mal sagen so leicht verdientes Geld bekommt man kaum mit einer anderen rechtsanwältlicher Tätigkeit......

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