HALT, irgendwie kommt da gerade was durcheinander.
Zitat Zitat von Gremlin Beitrag anzeigen
Aber wo ist dann die Strafe?[...]
Wir sprechen hier doch über Abmahnungen, da ist noch nix mit Strafe.
Denn wenn wir die Entlohnung eines nicht selbst beauftragten Anwalts als gerechte Strafe sehen sind wir bei Selbstjustiz. Ich bin aber gegen Selbstjustiz, meistens.

Dein Vergleich mit dem vorsätzlichen Verstoß gegen das StVO hinkt, denn dort bewegen wir uns im Strafrecht. Abmahnungen sind zivilrechtlich.

Nach meinem obigem Szenario ist es doch immer noch möglich einen Urheberrechtsverletzer kostenpflichtig abzumahnen, ja sogar anzuzeigen und ihm so die gerechte Strafe zukommen zu lassen.

Es kann, darf und soll ja weiter abgemahnt werden. Wenn der Anwalt aber für die Richtigkeit des Streitwertes, und damit seiner Kostennote, bürgen muss wird es unattraktiv für diejenigen, die Kapital aus der derzeitigen Situation schlagen.


Bitte nicht Strafe mit Wiedergutmachung gleichsetzen.
eaxo