Hallo,Ist das denn das einzige Mittel um den Zustand der Abmahnwürdig ist zu ändern?
Wenn du als Rechteinhaber den Rechtsverletzer anschreibst und
- ihn bittest sein Tun zu unterlassen,
- auf deine Bereitschaft hinweist deine Rechte auch mit anwaltlicher Unterstützung einzufordern und
- den Willen äußerst innerhalb einer festgelegten Frist eine einvernehmliche Lösung für das Problem des bereits entstandenen Schaden zu finden
solltest du doch keine Nachteile bei der Wahrung deiner Rechte haben.
Ich finde kostenpflichtige Abmahnungen mit fiktiven Schadsummen und den daraus resultierenden absurden Kostennoten moralisch verwerflich.
Das könnte man aber unterbinden, indem dem zur Abmahnung beauftragten Anwalt auferlegt würde für die Richtigkeit des verursachten Schaden zu bürgen.
Was wiederum heißen würde das bei einer nachgewiesenen Falschberechnung disziplinarisch gegen den Anwalt vorgegangen werden könnte.
Das könnte den Sumpf austrocknen, würde aber einigen Juristen, die im Bereich Patent/Urheberschutz tätig sind, übel aufstoßen. Dort gilt doch noch immer "Klienten bringen Geld" und nicht "Dem Recht soll genüge getan werden".
eaxo