Vielmehr klagt man doch € ein zu einem bestimmten Wechselkurs, der entweder vorher in den AGB festgelegt wurde oder man überprüft den Kurs am aktuellen Markt.
Wobei man auch nie die Lose direkt einklagt, sondern den Wiederbeschaffungswert der Lose.
So war das zumindest bisher bei mir die Auffassung.
Soweit ich weiß dürfen ebesucher-Seiten aus dem Grund des zweiten Punktes eben auch keine Slots betreiben, denn man kann ebesucher-Punkte direkt beim Betreiber kaufen und er gibt ihnen somit einen festen Wert.