Zitat von Primusportal AGB Wird der Dienst seitens Primusportal eingestellt, so ist Primusportal verpflichtet, das gesammelte Guthaben des Mitglieds in voller Höhe auszuzahlen. => Kannst du notfalls einklagen => haben einen Gegenwert den die Betreiber zahlen, wäre Glücksspiel, wenn man damit an Slots drehen würde.
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