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Thema: Rechtliches zu diversen Spielen

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Erfahrener Benutzer Avatar von eselfutter
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    Ich glaube man muß unterscheiden zw. klamm und der eigenen Seite.
    Und das Ganze nicht als eine Einheit sehen.
    In einer Spielbank bekommt man Chips, die woanders keinen Wert haben, aber in der Spielbank selber gegen Geld eintauschbar sind. Meines Erachtens sind die Seiten, die Losean- und verkauf auf ihrer Seite anbieten, bzw. zu einer Wechselstube verlinken nichts anderes als ein virtuelles Casino.

  2. #2
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    Guten Abend
    meine Auslegung basiert auf folgendem
    ich zitiere nochmals - jedoch,
    die von mir gemeinte Passage unterlege ich rot:

    (14) Elektronisches Geld sind Werteinheiten in Form einer Forderung gegen die ausgebende Stelle, die
    1. auf elektronischen Datenträgern gespeichert sind,
    2. gegen Entgegennahme eines Geldbetrags ausgegeben werden und
    3. von Dritten als Zahlungsmittel angenommen werden, ohne gesetzliches Zahlungsmittel zu sein.


    Daraus resultiert sich für mich der reale Wert ebenso wie aus meinen vorangegangenen Postings.....
    bis,

    ja, bis mir jemand wie im ersten Posting (meinerseits) erwähnt,
    ein aktuelles amtliches Dokument zeigt wo dies expliziet verneint wird.

    Jedoch führte ich (weiter oben) ebenso aus,
    dass dann im Umkehrschluss
    keinerlei real einklagbare Forderungen gestellt werden können wenn

    ein Dienst zu macht,
    einer seine geliehenen Lose nicht zurückzahlt,
    oder oder oder
    Weder von Usern noch von Webbis,
    da dann eindeutig eine echte Währung (Euro)
    für Verdienstausfall etcetera pp ins Spiel kommen würde
    was ja wiederum unmöglich ist,
    da es sich dann ja um eine nicht real existierende Sache
    bzw nicht um elektronisches Geld handeln würde.

    Ergo
    no exist's/no elektonik cash = no pay

    Mit welcher Berechtigung würden User, Webbis
    und eben alle die mit Losen zu tun haben
    reales Geld dafür haben bzw ausbezahlt haben wollen
    von Onlinehändlern, ebay usw.


    Fals sich nun jemand fragt, warum ich so wehemend auf einer Lösung dieser Sache beharre.
    Nun,
    dies ist ganz einfach
    Viel zu viele Postings in diversen Foren haben mich gelehrt,
    dass man nur findig genug sein muss um eben dieses Schlupfloch

    ---->"Lose haben keinen realen Wert, also gibet nix von mir"

    ausnutzen zu können.
    Und es wird von immer mehr Leuten ausgenutzt,
    denn im Endeffekt passiert ihnen fast gar nix,
    ausser irgendwelchen befremdlichen Bemerkungen in Foren über xyz und das wars.

    Also warten diese Menschen eben etwas ab, neuen Klamm Acc und es geht weiter im Takt.

    Dies kann es irgendwo nicht sein.
    Darum denke ich eben
    es kann nur eine Lösung geben

    entweder:

    Lose haben einen realen Wert der (wie Aktien) Kursschwankungen unterliegt
    und sie werden als elektronisches Geld akzepiert
    mit dem man reale Produkte erwerben kann

    oder aber

    Lose haben weder Wert noch sonstwas,
    dann jedoch dürfen sie weder gehandelt
    (ebay und Co) noch verkauft/eingekauft werden.
    Ebenso wäre ein Erwerb von real existierenden Sachen gegen Lose unmöglich,
    da sie je keinerlei elektronischen Geldwert besässen

    Werbung dürfte ebenfalls nicht mehr mit Losen bezahlt werden
    usw usw usw

    Ich erspare mir hier das Weitere,
    es wird sicherlich jeder selbst wissen was ich meine.


    Ach ja,
    eh ichs vergesse:
    ich denke mal, dass alle Slotmaschinen usw unter das Glücksspielgesetz fallen,
    da es keine eigenständigen Programme sind,
    welche "User" sich herunterladet und dann auch ohne I-Netverbindung spielen kann.

    Jedoch - wie gesagt - lediglich meine Meinung,
    wie alles andere was ich hier schreibe
    ausser meinen Zitaten anderer Seiten oder Mitusern hier.





    Meine Diskusionsgrundlage soll dazu anregen (Webbis, User - uns alle)
    genau in diesem Punkt endlich einmal diese (sorry) sch... Schlupflöcher zu schliessen.

    Dies wird eben nur durch ein amtliches Dokument geschehen können,
    da selbst Rechtsanwälte lediglich einen Rat geben können,
    Entscheidungsgewalt haben nur Richter.

    Sorry, wenn ich vielleicht den Einen oder Anderen nerve,
    doch denke ich mal, dass eine Lösung hierbei
    für alle Seiten wichtig wäre.


    Noch nen schönen Abend

    LG
    Skydiver3000






  3. #3
    Erfahrener Benutzer Avatar von Gremlin
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    meine Auslegung basiert auf folgendem
    ich zitiere nochmals - jedoch,
    die von mir gemeinte Passage unterlege ich rot:
    Dann zitiere auch davor die Punkte. Das ist nämlich eine Und Verknüpfung, es müssen also alle Bedingungen erfüllt sein. Und Punkt 2 trifft nicht zu, da man Lose von der Ausgabestelle nicht erwerben kann, lediglich von dritten, wobei das wieder unter Punkt 3 fällt, weil jemand Lose als Zahlungsmittel akzeptiert.
    Diskutiere nie mit Idioten - sie holen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!



  4. #4
    Es müssen aber ALLE 3 Punkte der Definition erfüllt sein. Ein einzelner oder zwei fallen nicht ins Gewicht.

    // Admins sind zu schnell

    Und: Lose sind einklagbar, weil sie für dich zumindest einen Sammlerwert haben. Sonst könntest du deine Sachen, die du anderen borgst auch nicht einklagen, haben ja keinen Wert

    Und zur Klärung:
    Lose haben KEINEN Wert, haben keine Geldersatzfunktion.
    Lose können eingeklagt werden, da sie für dich einen Wert haben, ich vergleiche Lose hier gerne mit Briefmarken. Die kannst du auch einklagen.
    Dass sich die Webbys damit immer rausreden liegt nur an einem: Sie wollen den Usern den Mut nehmen, nen Mahnbescheid fertig zu machen. Machen ja auch nicht viele.

    Weiters: Slots sind keine Glückspiele, weil du sie ja mit "nichts" bespielst.

    Ein amtliches Dokument hast du weiter oben schon gepostet bekommen => Lose haben keine Geldersatzfunktion, sind auch kein elektronisches Geld. Das ändert sich auch nicht, da Klamm sie weder kauft, noch verkauft.


  5. #5
    Benutzer Avatar von handy-palme
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    Zitat Zitat von Sebmaster Beitrag anzeigen
    Lose können eingeklagt werden
    Vielmehr klagt man doch € ein zu einem bestimmten Wechselkurs, der entweder vorher in den AGB festgelegt wurde oder man überprüft den Kurs am aktuellen Markt.

    Wobei man auch nie die Lose direkt einklagt, sondern den Wiederbeschaffungswert der Lose.

    So war das zumindest bisher bei mir die Auffassung.
    Soweit ich weiß dürfen ebesucher-Seiten aus dem Grund des zweiten Punktes eben auch keine Slots betreiben, denn man kann ebesucher-Punkte direkt beim Betreiber kaufen und er gibt ihnen somit einen festen Wert.

  6. #6
    Zitat Zitat von handy-palme Beitrag anzeigen
    Wobei man auch nie die Lose direkt einklagt, sondern den Wiederbeschaffungswert der Lose.
    Sorry, ja klar ist es so, meine Aussage war etwas unpräzise.


  7. #7
    Erfahrener Benutzer Avatar von Hardy
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    Zitat Zitat von handy-palme Beitrag anzeigen
    Soweit ich weiß dürfen ebesucher-Seiten aus dem Grund des zweiten Punktes eben auch keine Slots betreiben, denn man kann ebesucher-Punkte direkt beim Betreiber kaufen und er gibt ihnen somit einen festen Wert.
    Also betreiber von ebesucher-slot hat mich deshalb aber noch keiner angesprochen.

  8. #8
    Benutzer Avatar von handy-palme
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    Zitat Zitat von Hardy Beitrag anzeigen
    Also betreiber von ebesucher-slot hat mich deshalb aber noch keiner angesprochen.
    Ich rede ja auch nicht von dem jeweiligen Betreiber der Seite sondern von dem Betreiber von ebesucher selbst.

    Dadurch, dass dieser die ebesucher selbst verkauft, gibt er ihnen auch einen Wert.

    So habe ich es zumindest immer erklärt bekommen. ^^

  9. #9
    Erfahrener Benutzer Avatar von eselfutter
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    Zitat Zitat von handy-palme Beitrag anzeigen
    So war das zumindest bisher bei mir die Auffassung.
    Soweit ich weiß dürfen ebesucher-Seiten aus dem Grund des zweiten Punktes eben auch keine Slots betreiben, denn man kann ebesucher-Punkte direkt beim Betreiber kaufen und er gibt ihnen somit einen festen Wert.
    Es ist eine Grauzone und da es noch keine entsprechende Rechtssprechung gibt auch nur Kaffeesatz lesen.

    Wie ich es schon geschrieben habe: Wichtig ist das die Seitenbetreiber ihrerseits nicht eBesucher verkaufen oder kaufen (eine Wechselstube betreiben) und schon garnicht auf der jeweilgen Slotseite.

    Man kann auch Lose kaufen und nur weil es der Betreiber von klamm nicht macht bedeutet es nicht, das Lose keinen Wert haben. Man nennt ihn nur "Wiederbeschaffungswert".

    Die Besonderheit ist doch folgende: Man zwar über eBesucher.de eBesucher kaufen, aber nicht wieder verkaufen. Da fehlt ein wichtiges Element in der Kette.
    Und wie ich es schon geschrieben habe: In jedem Casino kann man am Schalter seinen Gewinn direkt dort wieder in € einlösen, bzw. seine € in die Spielwährung umtauschen.

  10. #10
    Zitat Zitat von eselfutter Beitrag anzeigen
    Und wie ich es schon geschrieben habe: In jedem Casino kann man am Schalter seinen Gewinn direkt dort wieder in € einlösen, bzw. seine € in die Spielwährung umtauschen.
    Die haben doch auch eine Glücksspiellizenz, oder?


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