Ich fand gerade etwas über die Defination von elektronischem Geld
http://dejure.org/gesetze/KWG/1.html

hier der wichtige Teil als Zitat:

(14) Elektronisches Geld sind Werteinheiten in Form einer Forderung gegen die ausgebende Stelle, die
1. auf elektronischen Datenträgern gespeichert sind,
2. gegen Entgegennahme eines Geldbetrags ausgegeben werden und
3. von Dritten als Zahlungsmittel angenommen werden, ohne gesetzliches Zahlungsmittel zu sein.
dies nur als kleiner Zwischenruf.

LG
Skydiver3000