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Thema: Rechtliches zu diversen Spielen

  1. #11
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    Ich fand gerade etwas über die Defination von elektronischem Geld
    http://dejure.org/gesetze/KWG/1.html

    hier der wichtige Teil als Zitat:

    (14) Elektronisches Geld sind Werteinheiten in Form einer Forderung gegen die ausgebende Stelle, die
    1. auf elektronischen Datenträgern gespeichert sind,
    2. gegen Entgegennahme eines Geldbetrags ausgegeben werden und
    3. von Dritten als Zahlungsmittel angenommen werden, ohne gesetzliches Zahlungsmittel zu sein.
    dies nur als kleiner Zwischenruf.

    LG
    Skydiver3000

  2. #12
    Erfahrener Benutzer Avatar von Gremlin
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    2. gegen Entgegennahme eines Geldbetrags ausgegeben werden und
    Das ist - zumindest ofiziell - ja nicht der Fall, und somit ist es ja kein elektr. Geld. Dass Losetoni einen neuen Betreiber hat, ändert ja nichts am Sachverhalt.
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  3. #13
    Erfahrener Benutzer Avatar von jpwfour
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    Elektronisches Geld sind Werteinheiten in Form einer Forderung gegen die ausgebende Stelle, die
    Sichert einem klamm.de wirklich zu, dass man jederzeit volles Anrecht auf alle Lose hat?

    Ich hab mir die AGB + Erweiterungen nicht durchgelesen oder auf Ihre gültigkeit geprüft, aber denke mal, dass es so ja möglich wäre, dass der/ein Admin auf Klamm.de dir einfach alle deine Lose abzieht.
    Und du keine rechtliche Möglichkeit hast, diese "einzuklagen"?
    M.M.n. dürfen die dass, außer sie sichern einem konkret zu, dass sie das nicht machen.
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  4. #14
    Erfahrener Benutzer Avatar von eselfutter
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    Ich glaube man muß unterscheiden zw. klamm und der eigenen Seite.
    Und das Ganze nicht als eine Einheit sehen.
    In einer Spielbank bekommt man Chips, die woanders keinen Wert haben, aber in der Spielbank selber gegen Geld eintauschbar sind. Meines Erachtens sind die Seiten, die Losean- und verkauf auf ihrer Seite anbieten, bzw. zu einer Wechselstube verlinken nichts anderes als ein virtuelles Casino.

  5. #15
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    Guten Abend
    meine Auslegung basiert auf folgendem
    ich zitiere nochmals - jedoch,
    die von mir gemeinte Passage unterlege ich rot:

    (14) Elektronisches Geld sind Werteinheiten in Form einer Forderung gegen die ausgebende Stelle, die
    1. auf elektronischen Datenträgern gespeichert sind,
    2. gegen Entgegennahme eines Geldbetrags ausgegeben werden und
    3. von Dritten als Zahlungsmittel angenommen werden, ohne gesetzliches Zahlungsmittel zu sein.


    Daraus resultiert sich für mich der reale Wert ebenso wie aus meinen vorangegangenen Postings.....
    bis,

    ja, bis mir jemand wie im ersten Posting (meinerseits) erwähnt,
    ein aktuelles amtliches Dokument zeigt wo dies expliziet verneint wird.

    Jedoch führte ich (weiter oben) ebenso aus,
    dass dann im Umkehrschluss
    keinerlei real einklagbare Forderungen gestellt werden können wenn

    ein Dienst zu macht,
    einer seine geliehenen Lose nicht zurückzahlt,
    oder oder oder
    Weder von Usern noch von Webbis,
    da dann eindeutig eine echte Währung (Euro)
    für Verdienstausfall etcetera pp ins Spiel kommen würde
    was ja wiederum unmöglich ist,
    da es sich dann ja um eine nicht real existierende Sache
    bzw nicht um elektronisches Geld handeln würde.

    Ergo
    no exist's/no elektonik cash = no pay

    Mit welcher Berechtigung würden User, Webbis
    und eben alle die mit Losen zu tun haben
    reales Geld dafür haben bzw ausbezahlt haben wollen
    von Onlinehändlern, ebay usw.


    Fals sich nun jemand fragt, warum ich so wehemend auf einer Lösung dieser Sache beharre.
    Nun,
    dies ist ganz einfach
    Viel zu viele Postings in diversen Foren haben mich gelehrt,
    dass man nur findig genug sein muss um eben dieses Schlupfloch

    ---->"Lose haben keinen realen Wert, also gibet nix von mir"

    ausnutzen zu können.
    Und es wird von immer mehr Leuten ausgenutzt,
    denn im Endeffekt passiert ihnen fast gar nix,
    ausser irgendwelchen befremdlichen Bemerkungen in Foren über xyz und das wars.

    Also warten diese Menschen eben etwas ab, neuen Klamm Acc und es geht weiter im Takt.

    Dies kann es irgendwo nicht sein.
    Darum denke ich eben
    es kann nur eine Lösung geben

    entweder:

    Lose haben einen realen Wert der (wie Aktien) Kursschwankungen unterliegt
    und sie werden als elektronisches Geld akzepiert
    mit dem man reale Produkte erwerben kann

    oder aber

    Lose haben weder Wert noch sonstwas,
    dann jedoch dürfen sie weder gehandelt
    (ebay und Co) noch verkauft/eingekauft werden.
    Ebenso wäre ein Erwerb von real existierenden Sachen gegen Lose unmöglich,
    da sie je keinerlei elektronischen Geldwert besässen

    Werbung dürfte ebenfalls nicht mehr mit Losen bezahlt werden
    usw usw usw

    Ich erspare mir hier das Weitere,
    es wird sicherlich jeder selbst wissen was ich meine.


    Ach ja,
    eh ichs vergesse:
    ich denke mal, dass alle Slotmaschinen usw unter das Glücksspielgesetz fallen,
    da es keine eigenständigen Programme sind,
    welche "User" sich herunterladet und dann auch ohne I-Netverbindung spielen kann.

    Jedoch - wie gesagt - lediglich meine Meinung,
    wie alles andere was ich hier schreibe
    ausser meinen Zitaten anderer Seiten oder Mitusern hier.





    Meine Diskusionsgrundlage soll dazu anregen (Webbis, User - uns alle)
    genau in diesem Punkt endlich einmal diese (sorry) sch... Schlupflöcher zu schliessen.

    Dies wird eben nur durch ein amtliches Dokument geschehen können,
    da selbst Rechtsanwälte lediglich einen Rat geben können,
    Entscheidungsgewalt haben nur Richter.

    Sorry, wenn ich vielleicht den Einen oder Anderen nerve,
    doch denke ich mal, dass eine Lösung hierbei
    für alle Seiten wichtig wäre.


    Noch nen schönen Abend

    LG
    Skydiver3000






  6. #16
    Erfahrener Benutzer Avatar von Gremlin
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    meine Auslegung basiert auf folgendem
    ich zitiere nochmals - jedoch,
    die von mir gemeinte Passage unterlege ich rot:
    Dann zitiere auch davor die Punkte. Das ist nämlich eine Und Verknüpfung, es müssen also alle Bedingungen erfüllt sein. Und Punkt 2 trifft nicht zu, da man Lose von der Ausgabestelle nicht erwerben kann, lediglich von dritten, wobei das wieder unter Punkt 3 fällt, weil jemand Lose als Zahlungsmittel akzeptiert.
    Diskutiere nie mit Idioten - sie holen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!



  7. #17
    Es müssen aber ALLE 3 Punkte der Definition erfüllt sein. Ein einzelner oder zwei fallen nicht ins Gewicht.

    // Admins sind zu schnell

    Und: Lose sind einklagbar, weil sie für dich zumindest einen Sammlerwert haben. Sonst könntest du deine Sachen, die du anderen borgst auch nicht einklagen, haben ja keinen Wert

    Und zur Klärung:
    Lose haben KEINEN Wert, haben keine Geldersatzfunktion.
    Lose können eingeklagt werden, da sie für dich einen Wert haben, ich vergleiche Lose hier gerne mit Briefmarken. Die kannst du auch einklagen.
    Dass sich die Webbys damit immer rausreden liegt nur an einem: Sie wollen den Usern den Mut nehmen, nen Mahnbescheid fertig zu machen. Machen ja auch nicht viele.

    Weiters: Slots sind keine Glückspiele, weil du sie ja mit "nichts" bespielst.

    Ein amtliches Dokument hast du weiter oben schon gepostet bekommen => Lose haben keine Geldersatzfunktion, sind auch kein elektronisches Geld. Das ändert sich auch nicht, da Klamm sie weder kauft, noch verkauft.


  8. #18
    Erfahrener Benutzer Avatar von jpwfour
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    Zitat Zitat von Skydiver3000 Beitrag anzeigen
    ....

    Jedoch führte ich (weiter oben) ebenso aus,
    dass dann im Umkehrschluss
    keinerlei real einklagbare Forderungen gestellt werden können wenn

    (...)

    ...
    Dies kann es irgendwo nicht sein.
    Darum denke ich eben
    es kann nur eine Lösung geben

    entweder:

    Lose haben einen realen Wert ...

    oder aber

    Lose haben weder Wert noch sonstwas...

    Da muss ich dir insofern zustimmen, als dass viele GLAUBEN, es verhält sich so, da ja kla..de sagt:
    "Lose haben keinenfesten Gegenwert"
    ziehen die den Umkehrschluss, dass Klammlose "rechtsfreier" Raum sind und man diese den Usern eifnach so entziehen kann.
    Was natürlich nicht so ist, sofern man selber nur User von klamm.de ist, sprich LK darf da mit Klammlosen seiner User anders verfahren, als jemand, der die Lose anderer User anvertraut bekommt.

    Abgesehen davon gibt es diese Rechtsfreiheit ja auch nicht, du kannst jederzeit jemandem wegen Klammlosen anzeigen, und sofern du genug Durchaltevermögen hast und bei dem noch was zu holen ist und du im Recht bist, wirst du auch eine Entschädigung bekommen, notfalls auch in €.

    Hab dazu grade keine guten Links da, die erfolgreiche Fälle beweisen, denke aber die lassen sich finden.

    Zitat Zitat von Skydiver3000 Beitrag anzeigen

    ...
    ich denke mal, dass alle Slotmaschinen usw unter das Glücksspielgesetz fallen,
    da es keine eigenständigen Programme sind,
    welche "User" sich herunterladet und dann auch ohne I-Netverbindung spielen kann.
    ...
    Hm, das wiederspricht sich.

    a) der User lädt sich den Slot bzw. das Frontend ja runter, da die Flash Datei bei ihm im Cache liegt.

    b) das ist keine VVorraussetzung, als Gegenbeispiel king.com, hier spielt man auch an Flash-Games, gegen andere Spieler, hat aber keine "Offline" Funktion, da man ja echtes Geld (sogar direkt in €) gewinnen kann, das ist aber kein Casino und auch kein Glücksspiel usw., da es in den Games auf Geschick/Können/Ausdauer ankommt.
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  9. #19
    Erfahrener Benutzer
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    Wie siehts denn dann mit Primera aus?

    Primusportal kauft ja die Primeln zu 1 euro je 10k Primeln zurück.

    Aber eine Gewähr darauf, dass Primusportal morgen nicht die Schotten dicht macht und Primera weder mehr existieren noch irgendwas mehr wert sind, habe ich ja auch nicht.

  10. #20
    Zitat Zitat von Primusportal AGB
    Wird der Dienst seitens Primusportal eingestellt, so ist Primusportal verpflichtet, das gesammelte Guthaben des Mitglieds in voller Höhe auszuzahlen.
    => Kannst du notfalls einklagen
    => haben einen Gegenwert den die Betreiber zahlen, wäre Glücksspiel, wenn man damit an Slots drehen würde.


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