ja es sind mindests 14 Tage - in dem fall sind es aber 2 Jahre (bis mir nicht sicher mit der Jahresanzahl) Da Garnicht erst auf die wiederrufs recht hingewiesen wurde.
mir war doch so, und wie ich grad feststellen muste ist das impressum abmahnfähig da der werte betreiber nicht unter der mailaddy zu erreichen ist *rofl*