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Thema: AbisZed-Netz/19.3.2009/Eurosponsor

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  1. #1
    Erfahrener Benutzer
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    schon wieder so ein sponsor wo "normale" leute wieder nicht auszahlen können?

    DimpleX

    3.7.) Um eine Auszahlung ihres Guthabens zu beantragen benötigt der Webmaster, der diesen Dienst von DL-Webservices in Anspruch nimmt, einen Gewerbeschein und hat einen Gewerbenachweis einzureichen, bevor das Guthaben ausbezahlt werden kann. Wenn ein Betreiber keinen Gewerbenachweis erbringen kann, so kann er sich das angesammelte Guthaben nicht auszahlen lassen.

  2. #2
    Zitat Zitat von DimpleX Beitrag anzeigen
    schon wieder so ein sponsor wo "normale" leute wieder nicht auszahlen können?
    Ich frag mich ja immer öfter, ob das rechtlich überhaupt gültig ist?


  3. #3
    Erfahrener Benutzer
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    da frag ich mich auch warum andere namenhafte eurosponsoren sowas nicht machen

    [ironie an]
    bald kommen noch vermutlich losesponsoren die erst auszahlen wenn man gewerbe nachweissen kann [/ironie aus]

    DimpleX

  4. #4
    Erfahrener Benutzer Avatar von Hardy
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    Zitat Zitat von Sebmaster Beitrag anzeigen
    Ich frag mich ja immer öfter, ob das rechtlich überhaupt gültig ist?
    Ich würde sagen nein...
    Meiner Meinung nach müssten Sie Auszahlen und die Umsatzsteuer selber einbehalten und an das finanzamt weiterleiten wenn keine umsatzsteuernummer hinterlegt ist.

    Schließlich kann ich als Privat Person auch auf jeder Paid4 Seite in Euro auszahlen auch ohne Gewerbeschein
    Ich nutze den Firefox nur um Opera Google Chrome runterzuladen

  5. #5
    Im Prinzip kaufen sich die Werbenetzwerke doch Bannerplätze auf meiner Homepage, folglich sind sie Kunden bei mir, worauf sich schließen lässt, dass sie mir den Betrag inkl. USt überweisen müssen, aber sich u.U. die als Vorsteuer wieder holen können.
    Wenn ich nun ein Unternehmen hätte, müsste ich das nun als Einnahme verbuchen und die USt ans Finanzamt abführen, oder ist da jetzt irgendwo ein Fehler?


  6. #6
    Erfahrener Benutzer
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    Im Grunde richtig, aber der Unterschied ist wenn man an jemandem auszahlt der kein Gewerbe hat, darf/kann der Sponsor keine Vorsteuer in Abzug bringen.

    Er muss/darf dann höchtens den Nettobetrag auszahlen und die Steuer ans Finanzamt abführen und als Vorsteuer wieder geltend machen.
    Mein Scripte-Shop:M shop.burglose.de
    Meine VMS1.2 Seite: burglose.de
    Meine VMS1.1 Seite: losehaufen.de

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