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Thema: AbisZed-Netz/19.3.2009/Eurosponsor

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  1. #1
    Im Prinzip kaufen sich die Werbenetzwerke doch Bannerplätze auf meiner Homepage, folglich sind sie Kunden bei mir, worauf sich schließen lässt, dass sie mir den Betrag inkl. USt überweisen müssen, aber sich u.U. die als Vorsteuer wieder holen können.
    Wenn ich nun ein Unternehmen hätte, müsste ich das nun als Einnahme verbuchen und die USt ans Finanzamt abführen, oder ist da jetzt irgendwo ein Fehler?


  2. #2
    Erfahrener Benutzer
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    414
    Im Grunde richtig, aber der Unterschied ist wenn man an jemandem auszahlt der kein Gewerbe hat, darf/kann der Sponsor keine Vorsteuer in Abzug bringen.

    Er muss/darf dann höchtens den Nettobetrag auszahlen und die Steuer ans Finanzamt abführen und als Vorsteuer wieder geltend machen.
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