Zitat Zitat von rudicarell81 Beitrag anzeigen
quatsch der vertrag kommt mit der auftragsbestätigung zustande
Das ist nicht ganz korrekt, da du keine rechte an etwas hast, was du noch nicht bezahlt hast.

weiterhin kann schwab sicherlich auch eine lieferschwierigkeit vorschieben und somit vom vertrag zurücktreten.

Andersfalls kann niemand eine Leistung einklagen, die im vorfeld nicht bezahlt wurde. schwab hat sicherlich ausschlußklauseln in ihren AGB, aber das können mit sicherheit nur anwälte klären.

Wenn aber jemand die tom toms eingeklagt hat, lasse ich mich gerne belehren

aber interessant ist das schon, mal sehen wer recht hat und wer letztendlich recht bekommt (in diesem Land).