Gerade hat die Post einen Brief von Schwab gebracht. Dort steht drin das die bestellung angefechtet wird
naja lest selbst bekommt ja eh jeder der was bestellt hat
Gerade hat die Post einen Brief von Schwab gebracht. Dort steht drin das die bestellung angefechtet wird
naja lest selbst bekommt ja eh jeder der was bestellt hat
ja auch heute bekommen
DimpleX
Jo, den 2.3. hab ich auch einmal als bestelldatum.
Bin mal gespannt was bei cdp rauskommt.
Schöner thread
nur kommt ein Kaufvertrag zu stande, wenn die Ware/dienstleistung bezahlt wurde, denn auch nur dann besteht ein anspruch darauf - Leider.
aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren und werde mir auch das aktenzeichen dazu notieren, fals jemand vor gericht gewinnt, was ich nicht glaube.
Wurde noch nicht bezahlt, kann jeder der beiden vetragspartner zu jeder zeit vom verkauf zurück treten.
das gleich war beim quelle-fernseher, nur die schon im vorfeld bezahlt hatten, bekamen einen, da der kaufvertrag rechtskräftig war.
Das ist nicht ganz korrekt, da du keine rechte an etwas hast, was du noch nicht bezahlt hast.
weiterhin kann schwab sicherlich auch eine lieferschwierigkeit vorschieben und somit vom vertrag zurücktreten.
Andersfalls kann niemand eine Leistung einklagen, die im vorfeld nicht bezahlt wurde. schwab hat sicherlich ausschlußklauseln in ihren AGB, aber das können mit sicherheit nur anwälte klären.
Wenn aber jemand die tom toms eingeklagt hat, lasse ich mich gerne belehren
aber interessant ist das schon, mal sehen wer recht hat und wer letztendlich recht bekommt (in diesem Land).