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Thema: AGB Änderung via Login bestätigen?

  1. #1
    Erfahrener Benutzer Avatar von jpwfour
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    Frage AGB Änderung via Login bestätigen?

    Unter dem Login Formular:
    Achtung AGB-Änderung. Neue AGB ab 23.02.2009. Mit dem Login akzeptiere ich die AGB.
    Dabei das Wort AGB verlinkt auf den Text der AGB:

    Achtung AGB-Änderung. Neue AGB ab 23. Februar 2009.
    Bestandskunden (Kunden, die sich vor dem 23. Februar 2009 registriert haben) können der Geltung der neuen AGB durch Erklärung bis spätestens zum 15. April 2009 schriftlich oder in Textform gegenüber XXXX widersprechen. In diesem Fall werden die neuen AGB nicht Vertragsbestandteil. XXX behält sich jedoch vor, das Vertragsverhältnis ordentlich zu kündigen.
    (...)
    Kann ich als "Bestandskunde" nun den AGB noch widersprechen, obwohl ich mich schon eingeloggt habe?

    Wenn nein, da ich ja schriftlich Widersprechen kann, wie lange ist das noch der Spielraum,
    also bzw. kann ich erst Widersprechen, mich dann aber einloggen und damit erkenne ich die neuen AGB nicht an?
    Dann könnte man ja auch erst einloggen, und dann den Brief abschicken, da ja der erst 2-3 Tage später ankommt
    Kill one man, and you are a murderer.
    Kill millions of men, and you are a conqueror.
    Kill them all, and you are a god.
    - Jean Rostand, Thoughts of a Biologist (1939)

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von didith1207
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    Ich hab da erst kürzlich wo was darüber gelesen...

    Der Verbraucher hat das Recht, der Änderung der AGB binnen vier Wochen ab Erhalt der Mitteilung über die Änderung zu widersprechen....

    Ich werde gucken ob ich für dich nen link zur absicherung finde

  3. #3
    Erfahrener Benutzer
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    Zitat Zitat von didith1207 Beitrag anzeigen
    Ich hab da erst kürzlich wo was darüber gelesen...

    Der Verbraucher hat das Recht, der Änderung der AGB binnen vier Wochen ab Erhalt der Mitteilung über die Änderung zu widersprechen....

    Ich werde gucken ob ich für dich nen link zur absicherung finde
    hm ne wenn der webmaster auf die wiederrufsfriest hinweißt kann er eine frist von mindestens 14 Tagen hinweisen. Wenn er das nicht tut gilt 1 Jahr

    liebe grüße
    rudi

  4. #4
    Erfahrener Benutzer Avatar von didith1207
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    stimmt habs gerade auch gelesen...
    AGB wurde ja 2001 gegen BGB ausgetauscht...

  5. #5
    Gesperrt
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    So wie ich weiß

    hat man 14 Tage Laut Gesetz Zeit den AGBs zu Wiedersprechen so lange man drauf hin gewissen wird Welche § Geändert wurden sind.
    Sonst Gilt eine Frist von bis zu 1 Jahr


    Aber beim Einloggen darfst du es nicht so einrichten das er die AGBs bestätigt

    nur wenn du es so einrichtest
    das er member sich einloggt und dann noch mal die Kompletten AGBs angezeigt bekommt und Extra bestätigen muss.

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