Zitat Zitat von deniz Beitrag anzeigen
Garnicht. Also per eMail und Post habe ich keine Wiederrufsbelehrung erhalten.
Das ist doch gut :-)

Zitat Zitat von §235 Abs. 2 BGB
(2) Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, in Textform mitgeteilt worden ist, die auch Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und einen Hinweis auf den Fristbeginn und die Regelung des Absatzes 1 Satz 2 enthält. Wird die Belehrung nach Vertragsschluss mitgeteilt, beträgt die Frist abweichend von Absatz 1 Satz 2 einen Monat.
Sebmaster hat es ja auch schon gut erklärt :-)