Nein, nur im Vorliegenden Fall kam der EuGH zu dem Vorschlag, da die Firma innerhalb von 30-60 Minuten reagieren konnte, aber dies sicherlich auch nicht nachts um 3 Uhr....
Kannst gerne testen, und ich werde mir dafür dann extra
mindestens 2 ganze Werktage Zeit lassen, und dann lasse ich es gerne auf eine Anzeige ankommen
Nur damit wir dann auch Klarheit haben, wie man das nun interpretieren kann, wobei ich ja finde, dass "gesunder Menschenverstand" einem hier schon alles sagt, aber ist wohl nicht bei Allen so
Doch, gibt es, Augen auf....