Zitat von Freak4ever Hi, neue Woche, neuer Tag =) Dankeschön für Verlängerung mfg freak4ever Bitteschön. Damit vorerst Pause!
StGB § 328 Absatz 2.3: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.
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