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Thema: Gibt es ein Gesetz...

  1. #1
    Erfahrener Benutzer Avatar von Koki12
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    Gibt es ein Gesetz...

    Gibt es in Deutschland irgendwo einen Gesetzespunkt, der es mir Erlaubt sämtliche Beweismittel die gegen mich vorliegen einzusehen ?

    Mal ein Kleines Beispiel:
    Wenn jetzt hier bei DSN beispielsweise der Verdacht besteht, dass ich 2 Acc. besitze, Ihr aber durch den Datenschutzbestimmungen keinerlei Daten rausgeben dürft.
    Habe ich durch irgendwelche Gesetzespunkte, das Recht darauf, die Beweismittel, (wie z.B. IP-Adresse o. E-Mail-Adresse) einzusehen ?
    Und kann man bei Datenschutzbestimmungen o.Ä. auch das Hausrecht drauf Anwenden ?

    MfG;
    Koki12

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von jpwfour
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    Also in dem konkreten Fall kann der Eigentümer und Betreiber hier, cdp, wohl auch einfach so deinen Account löschen, egal ob nun was gegen dich vorliegt oder nicht, (was er natürlich nicht macht ), daher wird es da mit rechtlichem Anspruch schlecht aussehen.

    Und den wirst du eh nur vor Gericht im laufenden Verfahren geltend machen können, ansonsten haben jegliche Beweise ja auch erstmal keine rechtliche Aussagekraft.

    Und im Verfahren wirst du dann schon mit allen Beweisen konfrontiert bzw. dein Anwalt.

    Geht es dir nur um gespeicherte Daten wie IP etc., hat man aber glaube ich erstmal einen Anspruch darauf, dass der Besitzer dieser Daten, sofern sie deiner Person zugeordnet werden können, diese komplett löscht, muss man natürlich schriftlich beantragen, mit Email geht da gar nichts (jedenfalls nichts rechtsgültiges).
    Kill one man, and you are a murderer.
    Kill millions of men, and you are a conqueror.
    Kill them all, and you are a god.
    - Jean Rostand, Thoughts of a Biologist (1939)

  3. #3
    Erfahrener Benutzer Avatar von Koki12
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    Es wird in einer Community, behauptet, dass ich Mehrere Nicks besitze.
    Da ich dies aber nicht tuhe, habe ich mich mit einem Administrator in Verbindung gesetzt, er möchte mir doch die Beweise die dafür Sprechen, dass dies mein Account ist Auszuhändigen.

    Nur meint dieser immer, es sei ihm laut den AGBs untersagt, und es Gelte Hausrecht, daher könne er auch keinerlei Daten rausgeben, auch wenn es ein Gesetz dafür gebe, der mir dies erlaubt.

    Daher wollt ich mich mal darüber Informieren, ob der Admin recht damit hat, dass dabei das Hausrecht gilt.
    Und ob es halt ein Gesetz gibt, der mir ein Einblick in die Beweise erlaubt.

    Schließlich soll es sich ja Angeblich um meine Daten Handeln und dabei habe ich ja immerhin das Recht, diese Einzusehen.

  4. #4
    Erfahrener Benutzer Avatar von Gremlin
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    Außerdem hast du ein Auskunftrecht beim jeweiligen Betreiber welche Daten er von dir speichert, wenn er dir nun einen zweiten Account unterstellt, unterstellt er dir ja das diese Daten auch dir gehören weshalb er dich informieren muss welche Daten er gespeichert hat.
    Diskutiere nie mit Idioten - sie holen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!



  5. #5
    Erfahrener Benutzer Avatar von Koki12
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    Ah, gut zu Wissen, danke CDP

    Achja, kann das Hausrecht solche Gesetze, wie §34 des BDSG außer Kraft setzen ?

  6. #6
    Erfahrener Benutzer Avatar von Gremlin
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    Unter welchen Bedingungen die Auskunft verweigert werden kann steht auch im BDSG ;-)
    Diskutiere nie mit Idioten - sie holen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!



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