Okay
Bis zur Bekanntgabe weiterer Informationen, ist hier vorerst wieder geschlossen. Aber als kleine Info kann ich ja schon mal sagen, dass es sich in Zukunft lohnen könnte, die Beiträge hier im Forum genauer unter die Lupe zu nehmen.
StGB § 328 Absatz 2.3: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.
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