Und nochmal: -1 99
StGB § 328 Absatz 2.3: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.
ey, ihr sollt doch noch schlafen oder zur Schule gehen... tzzz -1 98 (42 wäre schön)
-1 97
MfG DjBusti
-1 96
+1 97
-1 95
Pah +1 96
Diese Signatur war zu groß ~cdp~ Meine Antwort: Ach jaaaa ?
+1 98
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