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StGB § 328 Absatz 2.3: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.
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MfG DjBusti
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Diskutiere nie mit Idioten - sie holen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!
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Diese Signatur war zu groß ~cdp~ Meine Antwort: Ach jaaaa ?
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