Zitat von DjBusti Und [Dies darf nicht öffentlich sichtbar sein (Mod möchte unerkannt bleiben)] so kommt. Es soll ja auch alles funktionieren und tatsächlich hätte ich noch ein oder zwei Ideen für neue Funktionen... (Sebmaster zittert schon )
StGB § 328 Absatz 2.3: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.
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