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Thema: adwork24.de

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Erfahrener Benutzer Avatar von riwasch
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    Daumen runter adwork24.de

    Von diesem Sponsor ist abzuraten!
    kurzfristige, rückwirkende Änderung der AGB!
    Zitat aus Mail:
    Liebe User,
    nach längeren Überlegungen und einigen Rechtsberatungen haben wir heute
    unsere AGB rückwirkend zum 1. Mai 2008 geändert. Die Änderung betrifft §7
    Werbekostenerstattungen, Abs. 2:
    Und das ist §7, Absatz 2:
    2. Ein grundsätzlicher Anspruch auf Werbekostenerstattung besteht nicht. ADWORK24.de behält sich vor, die Auszahlung ohne Angabe von Gründen zu verweigern. Um eine Auszahlung beantragen zu können, muss ein gültiger Gewerbenachweis in Form einer Kopie der Gewerbeanmeldung erbracht werden (per eMail an: info@adwork24.de, per Fax an: 01805-xxxxx, oder per Post an Hosting42.de Internetdienstleistungen, z.Hd. Tobias S., Cuxhaven). Des Weiteren muss der Inhaber des Kontos, Paypalkontos, Klamm- oder eBesucherkonto, auf welches das Guthaben ausgezahlt werden soll, identisch sein mit dem Inhaber des nachgewiesenen Gewerbes. Ferner ist eine Auszahlung bei Verstoß gegen diese AGB ausgeschlossen.

    Vor allem ist der 2. Satz zu beachten!


    edit von DimpleX habe nur kleine sachen ausgeX

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von riwasch
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    Zitat Zitat von riwasch Beitrag anzeigen
    Von diesem Sponsor ist abzuraten!
    kurzfristige, rückwirkende Änderung der AGB!
    Zitat aus Mail:
    Liebe User,
    nach längeren Überlegungen und einigen Rechtsberatungen haben wir heute
    unsere AGB rückwirkend zum 1. Mai 2008 geändert. Die Änderung betrifft §7
    Werbekostenerstattungen, Abs. 2:
    Und das ist §7, Absatz 2:
    2. Ein grundsätzlicher Anspruch auf Werbekostenerstattung besteht nicht. ADWORK24.de behält sich vor, die Auszahlung ohne Angabe von Gründen zu verweigern. Um eine Auszahlung beantragen zu können, muss ein gültiger Gewerbenachweis in Form einer Kopie der Gewerbeanmeldung erbracht werden (per eMail an: info@adwork24.de, per Fax an: 01805-xxxxx, oder per Post an Hosting42.de Internetdienstleistungen, z.Hd. Tobias S., Cuxhaven). Des Weiteren muss der Inhaber des Kontos, Paypalkontos, Klamm- oder eBesucherkonto, auf welches das Guthaben ausgezahlt werden soll, identisch sein mit dem Inhaber des nachgewiesenen Gewerbes. Ferner ist eine Auszahlung bei Verstoß gegen diese AGB ausgeschlossen.

    Vor allem ist der 2. Satz zu beachten!


    edit von DimpleX habe nur kleine sachen ausgeX
    Sorry, wollte ich machen und habe es vor lauter Frust dann doch vergessen

  3. #3
    Erfahrener Benutzer
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    macht ja nix



    hmm, ob das wirklich rechtens ist rückwirkend die regelung neu zumachen ,bezweifel ich

    habe ja glück das ich dort nicht bin

    DimpleX

  4. #4
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    Zitat Zitat von riwasch Beitrag anzeigen
    Von diesem Sponsor ist abzuraten!
    kurzfristige, rückwirkende Änderung der AGB!
    Zitat aus Mail:
    Liebe User,
    nach längeren Überlegungen und einigen Rechtsberatungen haben wir heute
    unsere AGB rückwirkend zum 1. Mai 2008 geändert. Die Änderung betrifft §7
    Werbekostenerstattungen, Abs. 2:
    Und das ist §7, Absatz 2:
    2. Ein grundsätzlicher Anspruch auf Werbekostenerstattung besteht nicht. ADWORK24.de behält sich vor, die Auszahlung ohne Angabe von Gründen zu verweigern. Um eine Auszahlung beantragen zu können, muss ein gültiger Gewerbenachweis in Form einer Kopie der Gewerbeanmeldung erbracht werden (per eMail an: info@adwork24.de, per Fax an: 01805-xxxxx, oder per Post an Hosting42.de Internetdienstleistungen, z.Hd. Tobias S., Cuxhaven). Des Weiteren muss der Inhaber des Kontos, Paypalkontos, Klamm- oder eBesucherkonto, auf welches das Guthaben ausgezahlt werden soll, identisch sein mit dem Inhaber des nachgewiesenen Gewerbes. Ferner ist eine Auszahlung bei Verstoß gegen diese AGB ausgeschlossen.

    Vor allem ist der 2. Satz zu beachten!


    edit von DimpleX habe nur kleine sachen ausgeX

    ist ja der Hammer. Man sollte sich mal kundig machen ob eine rückwirkende Änderung der AGB überhaupt rechtens ist. Zumal sie rückwirkend über 3 Monate hinweg gemacht wurde.

  5. #5
    Erfahrener Benutzer
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    Daumen runter

    gibt es schon neue infos?


    MfG
    DimpleX

  6. #6
    Erfahrener Benutzer
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    na also ich denke mal das das Normal ist.
    Weil ihr Verdient da ja Euros mit dem Sponsor und so wie ich das in den anderen Threads bisher verstanden habe ist das doch normal das die einen Gewerbeschein haben wollen.
    Einfach Kleingewerbe für 25€ anmelden und gut ist.

    Aber ob das so Rechtens ist bin ich mir auch nicht sicher was der Sponsor da gemacht hat.

    Gruß
    Diabolo99

  7. #7
    Erfahrener Benutzer Avatar von didith1207
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    also die neuen agb änderungen halte ich für einen witz!

    Im Falle einer Zahlungsunfähigkeit seitens Adwork24.de besteht kein Anspruch auf eine Auszahlung.
    oder:

    Der Betreiber kann den Dienst an sich ohne Nennung von Gründen einstellen oder ändern. Eventuelles Guthaben verfällt hierbei.
    Nun wirds zeit das mal mehrere Webmaster diese neuen AGB´s lesen und drauf reagieren...

    Das ist in meinen Augen reine verarsche bei 90tage wartezeit der auszahlun gen da könnte der ja 3 monate abzocken und wer von uns kann sich 3 monate verdienstentgang leisten wenn die User schon vorher ausbezahlt wurden?

  8. #8
    Zitat Zitat von didith1207 Beitrag anzeigen
    also die neuen agb änderungen halte ich für einen witz!
    Das ist auch definitiv nicht mehr haltbar. Wenn er das wirklich durchziehen sollte und evtl. Guthaben einbehalten sollte würd ich sofort zum nächsten Gericht laufen.


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