Si , das problem ist auch etwas komlexer , es geht hier nicht alleine um das freigeben von cookies von drittanbietern , sondern cookiefreigabe die über die ursprüngliche webseite hinausgehen.
es gibt Sicherheitssoftware die dies aus gutem grund verhindert.
bei den unterschiedlichsten browsern und deren variationen wird dies unterschiedlich umgesetzt
im allgemeinen kann man das jeweils in den filtereinstellungen der browser auslesen und dort auch bestimmen.
ist aber auch hier nicht wirklich relevant da cookies für die vergütungsprüfung absolut nicht notwendig sind