Ja gibt es denn ein Grundrecht auf Vergütung im Internet?
Klare Antwort : Ja!

Wenn ich wie oben schon angesprochen, einem deutschen User die Seite vollständig für die Dauer des Mindestaufenthalts anzeige, habe ich meine Schuldigkeit getan. Denn Cookies sehe ich bei keinem Netzwerk als angebotene Werbeform. Beim Einbuchen gibs sowas auch nicht. Da ist schliesslich die Rede von einer Ziel-URL und nicht von einem Zielcookie.

Aber wenn ihr der Meinung seid, ihr müßtet das unbedingt so hindrehen, dann habe ich auch noch ein anderes Grundrecht: Euch (und die anderen) als Sponsor von meiner Seite zu verbannen. Und das nehme ich wahr.

Und dieses Argument, was den Webebuchenden und die Effektivität angeht : Der Werbebuchende wird, fast überall, genau so wenig wie der Seitenbetreiber darauf hingewiesen, das seine Kampagne nur abgebaut wird, wenn der Klicker Cookies zuläßt. Von daher ist das wohl Quatsch, denn er bucht ja dann wohl auch in der Absicht den Leuten seine Seiten zu zeigen und nicht, um für ein paar Mikrocent seine Cookies durchs Netz zu streuen

Noch ein kleiner Nachtrag: Wo wir nämlich schon von Qualität für den Werbebuchenden reden. Ist das eventuell Qualität, wenn jedes 2. Netzwerk Kampagnen weitervermarktet? Denn ich behaupte einfach mal dreisterweise, das es bei dieser Cookie-Geschichte meistens nur darum geht. Weitervermarktungs-Netzwerk Nr. 1 ist nämlich Ads4 und die verlangen auch Cookies. Deswegen muß wohl jeder, der das weitervermarkten möchte auch Cookies abfragen, da er sonst entweder kaum Vergütung oder kaum Kampagnen hat. Also geht es hierbei doch wohl eher um den eigenen Umsatz und Profit, als das man sich um den Werbebuchenden sorgt. Denn der wird ja wie gesagt, kaum darauf hingewiesen, unter welchen Umständen er für einen Klick bezahlen muß