Mehr als meine Arbeit, mache ich ja nicht und die versuche ich natürlich so gut wie möglich zu erledigen. Trotzdem natürlich Danke für das Lob!
StGB § 328 Absatz 2.3: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.
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