Hallo Ich habe DimpleX informiert. Er wird Dich in der DB dann manuell freischalten und mal nachsehen, warum der Link unvollständig ist.
StGB § 328 Absatz 2.3: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.
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